Mutterschaftsgeld auch bei Arbeitslosigkeit beantragen?
Heute ist ja alles anders als früher, als ich meine Kinder bekommen habe. Meine Tochter bekommt ja bald ein Baby und sie beantragt dann auch Mutterschaftsgeld. Sie ist aber nicht arbeitslos. Ich habe mich neulich mit ihr unterhalten. Sie hat eine Bekannte, die arbeitslos ist und auch bald ihr Baby bekommt und sie fragte mich, ob ich da mehr wüsste und ob man auch als arbeitslose Mutter dieses Mutterschaftsgeld beantragen kann.
Da ich mich aber damit gar nicht auskenne, stelle ich die Frage mal hier. Wie ist es, wenn man arbeitslos ist, arbeitslos gemeldet ist und das Geld von der Arbeitsagentur bekommt?
Bei Arbeitslosengeld 1 haben Mütter Anspruch auf Mutterschaftsgeld, allerdings gibt es dadurch nicht mehr Geld. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sind nur höchstens 13 Euro pro Tag. Normalerweise stockt der Arbeitgeber auf das gewohnte Netto auf, hier tut es das Arbeitsamt. Es gibt also weiter Geld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 gibt es kein Mutterschaftsgeld. Beamtinnen erhalten ebenfalls kein Mutterschaftsgeld. Familienversicherte Minijobberinnen erhalten einmalig maximal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt, zusätzlich muss der Arbeitgeber bei einem Mindestlohn von 390 Euro die Differenz zum gewohnten Lohn aufstocken.
Arbeitnehmerinnen mit privater Krankenversicherung erhalten ebenfalls nur den Einmalbetrag vom Bundesversicherungsamt. Dazu kommt der Zuschuss des Arbeitgebers. Gesetzliche Versicherte Frauen mit Elterngeld erhalten dagegen wieder die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse.
cooper75 hat geschrieben:Beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 gibt es kein Mutterschaftsgeld. Beamtinnen erhalten ebenfalls kein Mutterschaftsgeld. Familienversicherte Minijobberinnen erhalten einmalig maximal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt, zusätzlich muss der Arbeitgeber bei einem Mindestlohn von 390 Euro die Differenz zum gewohnten Lohn aufstocken.
Dass Beamtinnen kein Mutterschaftsgeld bekommen ist mir klar, denn diese erhalten einfach ihre vollen Dienstbezüge in dieser Zeit weiter.
Bislang ging ich davon aus, dass bei Arbeitslosgeld 2 Empfängern in der Zeit vom Mutterschutz ebenfalls die Zahlung vom Jobcenter ausgesetzt wird und von der Krankenkasse geleistet bzw. übernommen wird. Somit sind diese dann auch weiterhin voll vom Jobcenter bezahlt mit dem Hartz 4 Satz und die Krankenkasse muss dafür rein gar nichts aufwenden?
Rein theoretisch würden Frauen im Bezug von Arbeitslosengeld 2 Mutterschaftsgeld erhalten. Das würde dann mit dem Arbeitslosengeld verrechnet und mehr wäre es trotzdem nicht. Daher verzichtet man auf den teuren Verwaltungsaufwand und zahlt einfach das Arbeitslosengeld weiter. Deshalb gibt es für diese Mütter nichts.
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