Befreiung von Medikamentenzuzahlung beantragen
Unter gewissen Voraussetzungen ist es ja möglich, sich von einer Medikamentenzuzahlung befreien zu lassen. Aber wie und wann kann man sich denn von derartigen Zuzahlungen befreien lassen? Gelten hierfür irgendwelche zumutbaren Eigenbelastungen oder kann man selbst diese auch unter gewissen Umständen sparen? Muss man eine derartige Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn ja, bei wem und könnte man dies gegebenenfalls auch rückwirkend machen? Hat das schon mal jemand gemacht und weiß da Bescheid?
Das ist sehr alles sehr einfach. Gesetzlich Versicherte müssen pro Jahr maximal zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens als Zuzahlung leisten. Chronisch Kranke benötigen eine Bescheinigung vom Arzt, dann zahlen sie nur ein Prozent. Allerdings muss man selbst darauf achten und bei Bedarf einen Antrag auf Befreiung stellen.
Den Antrag stellt man entweder, wenn die Grenze erreicht ist. Die Apotheke druckt einem gern eine Übersicht der geleisteten Zahlungen aus, wenn man ein Kunden Konto hat. Es ist also von Vorteil, Rezepte nur in einer Apotheke einzulösen. Oder man stellt den Antrag zu Jahresbeginn und zahlt den maximalen Zuzahlungsbetrag bei der Kasse ein. Das ist sinnvoll, wenn man weiß, dass man über die Grenze kommt.
Als Beispiel nehme ich mal mich. Ich muss pro Quartal etwa 80 Euro zuzahlen. Das macht pro Jahr etwa 320 Euro. Außerdem bin ich chronisch krank und muss nur ein Prozent meines Einkommens aufwenden. Für mich reicht das nicht für eine Befreiung, auch die Abschläge für Familienmitglieder senken das Einkommen nicht genug. Aber wenn ich Hartz bekommen würde, dann läge die Belastungsgrenze bei rund 50 Euro, ohne schwerwiegende chronische Erkrankung wären es knapp 100 Euro. Da würde es sich lohnen, bereits vorab die Befreiung zu beantragen und das Geld vorab zu zahlen.
Wie das mit der Befreiung geht hat cooper schon ausführlich beschrieben und daher spare ich mir das. Aber ich möchte noch erwähnen, dass es ebenfalls die Möglichkeit gibt als Außergewöhnliche Belastung solche Dinge in der Steuererklärung geltend zu machen. Dabei gilt dann ebenfalls ein bestimmter Satz, welches als Tragbar und Zumutbar zählt der sich nach dem Einkommen richtet und darüber hinaus kann man es dann über das Finanzamt erstattet bekommen, wenn der Anteil der geleisteten Steuern darüber liegt. Dass ganze klappt ebenfalls, wenn man schon eine Befreiung hat und dennoch einiges an Kosten selbst zu tragen hat.
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