Überweisungen durch anstehende Feiertage verzögert?
Ich warte gerade auf den Eingang einer Überweisung. Diese wurde am Montag in Auftrag gegeben und ist bisher nicht auf meinem Konto eingegangen. Nun habe ich die Person auch gefragt, die überwiesen hat, ob sie vielleicht eine falsche Zahl oder ähnliches eingegeben hätte. Aber dies ist wohl nicht der Fall.
Nun meinte wurde schon die Vermutung geäußert, dass es vielleicht zu Verzögerungen kommt, weil Ostern vor der Tür steht. Allerdings kenne ich es nur so, dass es länger dauert, wenn man kurz vor den Feiertagen überweist. Dann ist es durchaus so, dass die Überweisung länger braucht, um bei dem Empfänger anzukommen. Aber es handelte sich hier bei ja um einige Tage vor Ostern.
Kann es durch anstehende Feiertage wirklich zu Verzögerungen bei Überweisungen kommen? Habt ihr da schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist es nicht eher nur so, wenn man kurz vor den Feiertagen überweist und nicht einige Tage vorher?
Es kann durchaus vorkommen, dass, eine Überweisung durchaus länger dauern kann. Da besonders in den Stoßzeiten viele Aufträge bei den Banken rein kommen wo für die Mitarbeiter länger brauchen als normal. Da brauchst Du Dir keinen Kopf zu machen. Wenn das Geld einige Tage nach den Feiertagen immer noch nicht angekommen ist, würde ich bei der Person mal nachhaken. Falls Du der Person etwas verkauft haben solltest, in dem Falle auf keinen Fall die Ware raus senden oder Ähnliches.
Natürlich kann es dazu kommen. Eine Banklaufzeit beträgt bis zu 3 Tage. Man hat es zwar Montag in Auftrag gegeben, aber das ist damit nicht auch der erste Tag es sei denn, dass dieser Auftrag vor der Banköffnungszeit in Auftrag gegeben wurde. Ansonsten ist es der Dienstag vom Formalen her. Ist es also Dienstag in Auftrag gegeben worden mit der Buchung, dann müsste es Freitag gebucht sein. Da der Freitag aber der Feiertag war, kann es sich damit auch verzögern und erst am Dienstag darauf auf einem Konto erscheinen. Das ganze ist ganz normal und entsprechend sagen die Banken auch, drei Werktage und ein Feiertag ist kein Werktag auch wenn er auf einen fällt.
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