Was ist und wer bezahlt eine Körperschaftsteuer?
An Steuerarten gibt es ja wahrlich genügend und bei manchen weiß man gar nicht so recht, für wen diese überhaupt gelten und die gut sein sollen. So beispielsweise auch die Körperschaftsteuer. Wer muss diese denn überhaupt bezahlen und warum? Wie und auf welcher Grundlage wird denn die Körperschaftsteuer berechnet?
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für "juristische Personen". Darunter fallen zum Beispiel Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG, aber auch Genossenschaften und Vereine,etc.. Besteuert wird der Ertrag, den eine juristische Person erzielt. Dafür startet man mit dem handelsbilanziellen Ergebnis und führt die Anpassungen auf das Ergebnis in der sog. Steuerbilanz durch. Dazu gehören beispielsweise unterschiedliche Nutzungsdauern und damit die Abschreibungsbeträge für den Firmenwert.
Grundsätzlich bestimmt sich die Berechnung der Körperschaftsteuer nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Also passt man die Steuerbilanz um einkommensteuerliche Korrekturen an. Anschließend führt man körperschaftsteuerliche Korrekturen durch.
Zum Beispiel gibt es bestimmte Aufwendungen, die für die Festsetzung der Körperschaftsteuer nicht abgezogen werden dürfen. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen den Ertrag nicht mindern. Alle zu berücksichtigenden Hinzurechnungen und abziehbare Beträge findet man in den Paragraphen des Körperschaftsteuergesetzes und Einkommensteuergesetzes.
Ist dann das "zu versteuernde Einkommen" ermittelt, wird hierauf die Körperschaftsteuer festgesetzt. In Deutschland beträgt der Steuersatz zur Zeit 15%. Darauf wird dann noch der Solidaritätszuschlag mit 5,5% erhoben. Damit sind wir im europäischen und weltweiten Vergleich ziemlich günstig - in Frankreich beträgt der Körperschaftsteuersatz 33,3%, in Italien 24%, in den USA 35%.
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