Ersatzvornahme bei geschuldetem Gutschein - wie vorgehen?
A lässt sich von B einen Telefonvertrag der Firma Telekling vermitteln und erhält dafür von B für den Zeitraum von 24 Monaten jeden Monat Sammelpunkte in Höhe der Vertragsgebühren im Wert von 25 Euro. Dafür kann der A dann z. B. monatlich einen Einkaufsgutschein für einen Bücherschubserladen beim B erwerben.
A bestellt nun vom B jeden Monat einen Einkaufsgutschein im Wert von 25€, wofür er jeweils seine Sammelpunkte eintauscht. In einer Bestellbestätigung wird ihm jeden Monat zugesagt: "Innerhalb von 14 Tagen liefern wir den Gutschein."
Das funktioniert 2 Monate, dann passiert nach einer Bestellung 4 Wochen gar nichts. B äußert auf Anfrage, er würde auf Gutscheinlieferungen des Bücherschubsers warten, der liefere nicht. Er könne keine Terminzusage machen. Jeden Tag rechne er mit Lieferung. Eine weitere Woche zieht ins Land und nichts passiert. Nun fragt sich A, wie er den B zur Lieferung zwingen kann.
Der B schuldet kein Geld, er schuldet einen Gutschein. Diesen Gutschein kann eigentlich jeder problemlos beim Bücherschubser gegen Bares bestellen. Der Gutschein kommt per Mail. Das dauert i. d. R. Sekunden. A überlegt sich, dass der B ja im Verzug ist, eine Lieferung innerhalb von 14 Tagen war zugesagt. Nun könnte er ja vom Bücherschubser einfach ersatzweise so einen Gutschein bestellen und dann versuchen, das Geld dafür vom B zurück zu bekommen. Im Internet hat er etwas von einer Ersatzvornahme gelesen, versteht es aber in diesem Zusammenhang nicht.
Was kann der A also tun? Ist eine Ersatzvornahme ein Möglichkeit des Handelns? Wie läuft die praktisch ab? Spielt hier auch ein gerichtliches Mahnverfahren mit eine Rolle?
Mir würde bei der geschilderten Konstellation, absolut nichts einfallen, was eine Ersatzvornahme oder sogar ein gerichtliches Mahnverfahren rechtfertigen würde. Ohne jegliche schriftlichen Nachweise darüber was da Vertragsbestandteile waren oder sind, das geht doch alles voll nach hinten los. Wen interessiert es denn, was in irgendeinem Handyshop hinter vorgehaltener Hand, da so abgemauschelt wurde.
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