23-Jähriger nach Einbruch von Polizist erschossen

vom 01.07.2007, 21:12 Uhr

Heute wurde in Bonn von zwei jungen Männern ein Einbruch in ein Geschäft ausgeübt. Da das ganze fast unbemerkt von Statten ging, flüchteten die Beiden nach ihrem Raubzug. Einer der beiden Diebe suchte Deckung in einem Gebüsch , wurde aber von zwei Polizisten aufgespürt. Daraufhin wurde der Einbrecher umgehend handgreiflich und nütze ein Schlagwerkzeug.Einer der beiden Polizeibeamten gab danach einen Schuss aus seiner Pistole ab. Dabei erlitt der 23-jährige Einbrecher so schwere Verletzungen, dass er im Krankenhaus verstarb. Der zweite Einbrecher wurde in Gewahrsam genommen.

Auch wenn es Notwehr des Polizisten war, finde ich es schon übertrieben von ihm, gleich die Pistole zu zücken und den Mann zu erschießen. Die beiden Polizeibeamten hätten mit Sicherheit mit ihren Schlagstöcken den Dieb überwältigen können, ohne Verwendung einer Schusswaffe. Vielleicht wollte der Polizist auch nur einen Warnschuss abgeben, der den Einbrecher erschrecken sollte, aber das spielt nun wohl auch keine Rolle mehr.

Lg, Tauraxx

» Tauraxx » Beiträge: 1156 » Talkpoints: -12,45 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Auf den Polizisten kommt da bestimmt noch eine Untersuchen zu, die genau diese Fragen klären wird. Wenn er Pech hat, wird er wegen fahrlässiger Tötung oder ähnlichem angezeigt.
Für solche Situationen solten Polizisten ja eigendlich trainiert sein, aber es kommt immer wieder vor, dass die Beamten überfordert sind.

» Brebbi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


So ein Quatsch.
Erstmal hat die Jugendlichen ja keiner gezwungen eine Einbruch zu begehen. Also müssen sie auch die Konsequenzen tragen.
Der Polizist wird von dem Jugendlichen angegriffen und wenn der Typ erstmal so nahe kommt dass er zuschlagen könnte wird es für den Polizisten lebensgefährlcih. Der kann ja nicht wissen wie stark der Verbrecher zuschlägt. Aßerdem haben die norameln Streifenpolizisten keine Schlagstöcke an ihrer Unifrom sonder lediglich die Pistole.
Der Polizist wird jedoch nicht angezeigt weil er sich für mich vollkommen richtig verhalten hat. Außerdem handeln Polizisten bei sowas immer in putativer Notwehr. Das heißt wenn sie sich bedroht fühlen (und in diesem Fall ja auch wirklich zu Recht) dürfen sie schießen.
Es gab schon einige Fälle in der Vergangenheit bei denen Polizisten unschuldige aus Versehen erschossen haben weil sie die Leute verwechselt haben oder die Situation nicht richtig eingeschätzt haben. Das ist dann aber putative Notwehr und die Polizisten werden dafür nciht verfolgt.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke auch, dass der Polizist schon so gestraft genug ist. Er muss jetzt damit leben, dass er jemand umgebracht hat, das stell ich mir nicht gerade einfach vor.

» Camü » Beiträge: 58 » Talkpoints: 0,06 »



Ich muss Camü Recht geben. Der Polizist wird jetzt immer erst zucken und nachdenken, wenn er zu seiner Pistole greift. Das könnte natürlich zum Problem werden, wenn er zu lange braucht, um die Pistole zu zücken, wenn es wichtig ist.

Lg, Tauraxx

» Tauraxx » Beiträge: 1156 » Talkpoints: -12,45 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


hallo zusammen,

ich weiss nicht ob der polizist damit ewig probleme haben wird, da er sich auf sowas einstellen mußte, als er den beruf polizist ergriffen hat. ich bin der meinung, das der polizist richtig gehandelt hat, auch wenn dabei ein jugendlicher sein leben lassen mußte.

es wurde ja schon im startbeitrag erwähnt, das der jugendliche auf die polizisten los ist und somit mußte der polizist sich wehren. da man aber nicht weiss wie nah der angreifer war, ist es auch schwer zu urteilen, ob der polizist hätte doch noch ins bein hätte schiessen können.

aber es steht ja auch da, das er an seinen schweren verletzungen gestorben ist, somit kann es auch sein, das der polizist einfach eine falsche ader getroffen hat.

liebe grüße von der
laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


hi,
ich meine mal gehört zu haben, dass polizisten die waffe nur im aüßersten notfall einsetzen dürfen. Die waren doch da aber zu zweit und hätten den einen doch bestimmt auch so überwältigen können. Die Polizisten werden sogar mit Judo ausgebildet, da müssten sie sich eigentlich ohne waffe verteidigen können, auch wenn derjenige ein Schlagwerkzeug hatte, was man darunter auch verstehen mag ist eine andere sache...Ich kenne jemanden, der kann mit Judo viel bewerkstelligen und wenn der einen einmal hat, liegt man auch schon auf dem boden. :wink:
Auf jeden Fall hätte es andere Möglichkeiten geben können, glaube ich. Trotzdem war es ja nur Notwehr von ihm, und somit ist das ganze gerechtfertigt. Man weiß natürlich auch nicht den genauen Hergang und so weiter.

grüße

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» s0fTwArE » Beiträge: 499 » Talkpoints: -2,42 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich habe grad was hierzu im Radio gehört.
Also das waren zwei Brüder die den Einbruch begangen haben. Der 23 jährigen ist dann mit einem Totschläger auf eine Polizistin losgegangen und hat sie auch verletzt. Die ist erstmal zu ihrem Kollegen geflohen. Dann ist der Typ aber wohl auch auf den anderen Polizisten losgegangen und der hat dann mehrere Schüsse abgefeuert. Teilweise wohl Warnschüsse. Also er hat wohl nicht sofort als erstes auf den Verbecher geschossen.
Die beiden Polizisten sind aber beide noch geschockt und nciht vernehmungsfähig gewesen. Denn es ist ja schon echt heftig einen Menschen zu töten. Aber meiner Meinung nach scheint das Notwehr gewesen zu sein.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ja, wenn das so abgelaufen ist, wie beschrieben, dann war es Notwehr.
Der 23-jährige scheint ja nicht nur die Polizistin attakiert zu haben, als diese floh, hat er noch einen weiteren Polizisten angegriffen. Daher mussten sich die Polizisten ja wehren und bevor sie auch verletzt werden, war der Griff zur Schusswaffe eine natürliche Reaktion.
Dass der Einbrecher dann gestorben ist, war einfach großes Pech, aber bestimmt nicht beabsichtigt.

» Brebbi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Selbstverständlich war das keine Absicht vom Polizisten den Dieb zu erschießen, aber es war eben, wie erwähnt, Notwehr, da er, beziehungsweise seine Kollegin, angegriffen wurde. Somit wird auch auf den Polizisten keine Strafe, Nachschulung etc. zukommen, da er ja nichts dafür konnte, und nur seinen Job gemacht hat.

Lg, Tauraxx

» Tauraxx » Beiträge: 1156 » Talkpoints: -12,45 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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