Arbeitgeber fordert Lohnabrechnung vom 2. Arbeitgeber
A hat 2 Jobs und beide Arbeitgeber wissen, dass sie zwei Jobs hat, weil sie auch mit einem Job nicht über die Runden kommen würde. Nun fordert ein Arbeitgeber die Lohnabrechnung des anderen Arbeitgeber, wo A noch arbeitet. Er droht damit, dass er ohne diese Lohnabrechnung keinen Lohn zahlen kann.
Ist es richtig, dass A die Lohnabrechnung dem Arbeitgeber zeigen muss? Wie sieht es rechtlich aus? Kann der Arbeitgeber den Lohn einbehalten, wenn A nicht die Lohnabrechnung vorzeigt? Wozu braucht der Arbeitgeber die Lohnabrechnung?
Wenn es sich um zwei sozialversicherungspflichtige Jobs handelt, muss der Arbeitgeber wissen, ob es sich um den ersten oder den zweiten Job handelt. Denn nur für den ersten Job gelten die normale Lohnsteuerklasse und die Freibeträge. Der zweite Job geht immer in Lohnsteuerklasse VI. Da gibt es keine Freibeträge.
Welches der erste und welches der zweite Job ist, das entscheidet der Arbeitnehmer. Das hat zwar keinen Einfluss darauf, was am Ende des Jahres netto bleibt, im Monat kann es aber einen immensen Unterschied machen. Ohne die Steuermerkmale zu kennen, muss der Arbeitgeber nach Klasse VI abrechnen. Das gilt auch bei nur einem Job. Den Lohn komplett einbehalten darf er nicht.
Um Ruhe zu haben und sich nicht zu streiten, kann man dem zweiten Arbeitgeber die Abrechnung weitgehend geschwärzt überlassen. Dann kann er eben die steuerliche Einordnung sehen, der Rest geht ihn nichts an. Selbst das ist eigentlich nicht zu begründen, für mehr Entgegenkommen besteht gar kein Anlass.
Der andere Arbeitgeber braucht das entsprechend für die Lohnsteuerklasse. Nimmt ein Arbeitnehmer zwei Jobs an, dann sind diese nicht in der gleichen Lohnsteuerklasse. Der erste wird dann Klasse 1 der zweite Klasse 6. Werden beide auf die 1 abgerechnet, dann ist das Steuerhinterziehung und kann den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen.
Wenn es nur konkret darum geht, dann kann man sich vom Finanzamt auch eine Bestätigung ausstellen lassen und diese einreichen. Der Lohn darf zurück behalten werden bis diese Sachlage geklärt Anteilig, aber nicht komplett. Im Regelfall wird das aber mit Lohnsteuerklasse 6 abgeführt, wenn keine Daten dazu vorliegen.
A bekommt in beiden Jobs zusammen nicht mehr als 450 Euro. Diese Jobs sind doch für A steuerfrei, oder? Der Arbeitgeber gibt sich nicht mit einer Bescheinigung vom Finanzamt zufrieden. Das hat er sofort gesagt. Er will diese Lohnabrechnung. Er will auch genau wissen, was A in dem einen Job genau verdient.
Der Arbeitgeber möchte verhindern, dass er Sozialabgaben nachzahlen muss. Schließlich könnte der Arbeitnehmer mit zwei Minijobs über die Grenze kommen. Wenn z. B. bei einem Arbeitgeber 150 Euro verdient werden und beim anderen 400, dann sind das zusammen keine Minijobs mehr.
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