Gelten bei der Hausratversicherung Kulanzregelungen?
Nehmen wir mal an in eure Wohnung wird eingebrochen oder die Wohnung brennt total ab, dann sollte ja eigentlich die Hausratversicherung den Schaden gemäß den Vertragsbedingungen auch begleichen. Aber wie verhält es sich denn, wenn für einige wertvolle Gegenstände keinerlei Rechnung da oder nicht mehr greifbar ist? Reguliert die Versicherung dann auch auf Kulanz, wenn man den Besitz der verlustigen Gegenstände glaubhaft machen kann?
Ja, die Versicherung setzt manchmal Kulanz voraus. Ich hatte auch schon mal den Fall, dass bei mir eingebrochen wurde, ich bin vorstellig geworden und es wurde ohne Rechnungen akzeptiert. Dabei kommt es immer darauf an, was man angibt, aber dennoch muss die Versicherung nicht aus Kulanz handeln. In diesem Atemzug wurde mir erklärt, dass wenn ich in letzter Zeit mehrmals aufgefallen wäre, und mehrere Schadensfälle benannt hätte, die Versicherung mich auch kündigen hätte können oder Rechnungen verlangen könnte. Aber auf jeden Fall wird es hier auf den Einzelfall ankommen, pauschal kann man nicht sagen, dass sie kulant sein müssen oder dass diese Kulanzregelungen gelten. Hier wird jede Versicherung auch anders sein.
Wenn man von gewissen Gegenstände keine Rechnung mehr besitzt hat man schon einmal schlechte Karten im Schadensfall. Allerdings muss man Rechnungen auch nur bis zum Ende der Gewährleistungszeit aufbewahren. Für ein Produkt von 10 Jahren bekommt man im Schadensfall ein gleichwertiges Produkt aus heutiger Sicht mit den Funktionen des Produkts von damals.
Handelt es sich um einen 10 Jahre alten Rechner macht der Versicherungsnehmer einen Gewinn. Er erhält zwar nur einen ganz einfachen Rechner, allerdings mit mehr Funktionen als zur damaligen Zeit. Diese Kulanz muss allerdings jede Versicherung gewährleisten.
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