Umtausch-Regeln bei Transaktion mit Ländern in Übersee
Wenn man im Netz und vor allem bei Ebay so stöbert, trifft man unweigerlich früher oder später auf Shops, deren Sitz in China oder USA liegt. In Amerika habe ich auch schon mal eine Kleinigkeit im kosmetischen Bereich gekauft, die es hier so nicht mehr zu kaufen gibt und wo das finanzielle Risiko relativ gering war. Kleidung, die man ja öfter umtauschen muss als andere Gegenstände habe ich aber noch nie dort gekauft.
Abgesehen von der Qualität gerade bei Ware aus China, frage ich mich, wie es mit den Umtausch-Modalitäten dort aussieht. Vermutlich muss man die Rücksendung der Ware dann auch bezahlen, oder? Ist das nicht wahnsinnig teuer? Soweit ich mich erinnere, kostet ein Paket in die USA eine höhere zweistellige Summe, wie teuer es nach China ist, weiß ich gar nicht.
Oder trägt der Händler in China die Kosten der Rücksendung? Könnte ich mir auch relativ teuer vorstellen. Wie sind denn so die Regeln für den Umtausch bei Ware aus Übersee? Hat da jemand Erfahrung gemacht? Bleibt man am Ende auf den Sachen im schlimmsten Fall sitzen, weil ein Umtausch unbezahlbar wäre?
Wenn ein Händler in Deutschland seine Ware verkauft, darf er das nach genau den gleichen Regeln wie ein jeder andere. Ob er sich nun in Deutschland, China oder in den USA befindet, ist egal. Zumindest ist das der Stand meines Wissens.
Und somit kann der Händler die Kosten für einen Widerruf übernehmen oder nicht. Diese Regelung gibt es ja seit Anfang dieses Jahres oder so. Natürlich schließen das wahrscheinlich alle Händler aus Übersee aus und übertragen die Kosten auf den Käufer.
Ich halte mich eigentlich von Angeboten fern, die so weit verschifft werden müssen. Alle paar Monate vergesse ich diesen Vorsatz und ergatter dann doch mal wieder ein Schnäppchen aus China. Aber dabei handelt es sich immer um sehr billige Sachen, da ich ja auch nicht über die 20 € kommen will, wo man dann eventuell Zoll zahlen muss. Bin ich dann nicht zufrieden, schlucke ich das einfach runter und nehme mir wieder vor, nichts mehr aus Übersee zu kaufen.
Die Regelung gilt aber nur bei Widerruf, also wenn man die Ware aus irgendeinem Grund nicht haben will. Bei einem Gewährleistungsfall ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. In den meisten Fällen wollen sie dann wohl lieber das Geld zurücküberweisen und nicht etwa neue Ware schicken. Zurückschicken muss man den defekten Artikel dann auch nicht und darf ihn einfach entsorgen. Das ist ja selbst bei deutschen Händlern oft so.
Wobei ich auch da eher von günstigen Angeboten ausgehe und nicht etwa von einer 500-€-Waschmaschine. Keine Ahnung, ob es tatsächlich Leute gibt, die 500-€-Waschmaschine auf Ebay aus China kaufen. 
Wer seine Waren hier anbietet, der muss auch entsprechend sich an die Regeln in diesem Land halten. Hier sagt es aus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorher bekannt sein müssen. Daraus kann man dann entnehmen, wie es im Falle einer Rücksendung mit den Kosten aussieht. Denn es gibt auch deutsche Händler, die den Rückversand nicht übernehmen und das auch so in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszeichnen. Gleiches gilt für Übersee.
Widerruf ist dabei etwas anderes, wenn man aus Gründen innerhalb der Frist die Ware nicht haben möchte, dann muss die Ware zurück genommen werden und das Geld erstattet. Die Kosten dafür müssen aber ebenfalls nicht zwangsläufig vom Versender übernommen werden, dazu steht das ganze ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da der Versand eine separate Leistung ist die mit der Ware an sich nichts zu tun hat.
Natürlich kann man sich auch mit dem Händler einigen, dass die Ware behalten werden darf und dafür das Geld erstattet wird. Bei einem Defekt muss man die Chance auf Nachbesserung geben, dass kann entweder eine Reparatur oder auch das zusenden einer neuen Ware ohne Mängel sein. Da hat der Händler ein wenig Spielraum wie er sich entscheidet, jedenfalls kann die defekte Ware auch zurück gefordert werden.
Steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann drinnen, dass die Kosten dafür nicht übernommen werden bleibt man als Kunde darauf auch sitzen. Damit der Händler die Kostenübernahme bei einem Garantiefall ablehnen kann, muss aber nachgewiesen werden, dass die Ware beim verlassen des Händlers in Ordnung war und der defekt vorher nicht bestanden hat.
Ich kann eigentlich nur raten, dass man vor dem Kauf sich das ganze auch genau ansieht und durchliest, da es doch sehr unterschiedlich geregelt ist. Aber das gilt bei jedem Kauf und nicht nur aus Übersee, die Übernahme der Rückversandkosten stellt jedenfalls eine Leistung aus Kulanz dar, aber verpflichtet ist der Händler dazu nicht. Egal ob in Deutschland, China oder den USA.
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