Wie und wonach wird die Hundesteuer berechnet?
Hält man sich einen Hund, dann werden ja auch Hundesteuern fällig. Aber wie werden denn die Hundesteuern berechnet und wovon ist es denn abhängig wie viel man bezahlen muss? Sind denn die Hundesteuern bundesweit einheitlich geregelt oder kann das jede Stadt oder Gemeinde nach eigenem Ermessen festlegen? Wenn es rein nur der der Größe des Hundes gehen würde, mit welcher Höhe an Hundesteuer könnte man denn beispielsweise für einen Chiwawa oder einer Dogge rechnen?
Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, das bedeutet, dass jede Gemeinde einzeln entscheiden kann, ob und in welcher Höhe sie Hundesteuer verlangt. Gezahlt wird nach der Anzahl der Hunde pro Haushalt. Steuerpflichtig ist der Halter, der weder Besitzer noch Eigentümer des Hundes ist. Zur Vereinfachung kann die Steuer von jedem Mitglied des Haushalts gefordert werden.
Da die Hundesteuer eine Luxus- und Lenkungssteuer ist, steigt der Steuersatz in der Regel mit der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt an. Bei uns bezahlt man beispielsweise 132 Euro pro Jahr für einen Hund, zwei Hunde kosten schon 168 Euro pro Tier, ab drei Hunden bezahlt man hier 192 Euro pro Hund.
Die Größe des Hundes ist für die Steuer unerheblich. Allerdings erheben manche Städte erhöhte Steuern für gefährliche Hunde. Das betrifft dann bestimmte Rassen und Hunde, die negativ aufgefallen und als gefährlich eingestuft worden sind.
Manchmal erhält man Ermäßigungen, wenn das Einkommen niedrig ist. Hier sind beispielsweise Einkommensschwache komplett befreit. Das gilt hier nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde. Anderswo ist das anders. Manche Gemeinden geben Nachlass für eine bestandene Begleithundeprüfung, eine IPO oder wenn das Haus des Halters mindestens 200 Meter vom nächsten Nachbarn entfernt ist.
Ich zahle beispielsweise keine Steuern, weil meine Hunde im Sinne des Katastrophenschutzes ausgebildet sind. Das hatte ich noch in keiner Stadt. Ab und zu gibt es noch die Zwingersteuer. Da zahlen Züchter pauschal für eine bestimmte Anzahl Stammhunde und deren Welpen bis sechs Monate.
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