Muss man Inanspruchnahme eines Honorarkonsuls bezahlen?
Wenn man als Deutsche(r) im Ausland irgendwelche Probleme haben sollte, dann kann man sich ja mit seinem Anliegen auch an einen Honorarkonsul wenden. Nun klingt ja das Beiwort „Honorar“ irgendwie nach Geld und könnte es von daher sein, dass wenn man einen Honorarkonsul aufsucht, diesen auch für sein Tätigwerden bezahlen muss? Wenn ja, was könnte das denn kosten?
Honorar hat beim Honorarkonsul nichts mit Geld zu tun. Ein Honorarkonsul übt sein Amt als Ehrenamt aus, er könnte auch Ehrenkonsul heißen, weil er eben nicht als bezahlter Mitarbeiter arbeitet, was der Konsul tut. Das ganze kommt aus dem Lateinischen. Das Wort Honorar in Honorarkonsul leitet sich vom lateinischen honor, was übersetzt Ehre heißt, ab.
Das Honorar als Art der Bezahlung hat einen anderen lateinischen Hintergrund. Rechtsgelehrte arbeiteten im alten Rom kostenlos, eine bezahlte Tätigkeit galt für angesehene Bürger als nicht standesgemäß. Sie erhielten stattdessen ein Ehrengeschenk, lateinisch honorarium. Deshalb erhalten Angehörige der freien Berufe bis heute das Honorar.
Trotzdem muss man für die Dienste eines Honorarkonsuls bezahlen. Das muss man aber auch, wenn man ein Konsulat mit bezahlten Mitarbeitern in Anspruch nimmt. Wie hoch die Gebühren sind, das ist bei Honorarkonsuln je nach Land extrem unterschiedlich.
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