Mitspracherecht des Betriebsrates bei gehaltlicher Umstufung
Das Mitspracherecht des Betriebsrates bei gehaltlicher Umstufung ist im vorliegenden Fall vertraglich vereinbart. Arbeitnehmer ersucht nun den Betriebsrat einem diesbezüglichen Gespräch beratend beizuwohnen. Der Betriebsrat sagt dies zu, erscheint dann aber nicht. Keine Mitteilung oder Begründung soweit.
Darf er das? Hat der Arbeitnehmer ein wie auch immer geartetes Recht auf die Teilnahme des Betriebsrates an einem solchen Gespräch, oder wie ist das vertraglich zugesicherte Mitspracherecht des Betriebsrates durch diesen anders wahrzunehmen?
Bei einem Unternehmen, welches der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt, da bedarf es keiner vertraglichen Vereinbarung, dass der Betriebsrat bei solchen Gesprächen dabei ist. Im Nachhinein sollte der Betriebsrat schon seine Abwesenheit begründen und entschuldigen können.
Aber so einen Gesprächstermin, den würde ich dann gar nicht wahrnehmen und dann muss dieser eben neu angesetzt werden. Diesmal natürlich in Anwesenheit des Betriebsrates, denn darauf hat der Arbeitnehmer ein Anrecht.
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