Büchergeld bei Wohngeldbezug
Herr A. studiert und hat nur ein kleines Einkommen. Deshalb hat er nun Wohngeld beantragt, was auch bewilligt wurde. Durch einen glücklich Zufall konnte er allerdings ein Stipendium ergattern, welches ihm einen einmaligen Betrag als Büchergeld zur Verfügung stellt. Ist das Büchergeld als Einkommen anzusehen? Oder ist Büchergeld in dem Fall eine zweckgebundene Einnahme, die den Wohngeldbezug nicht beeinflusst? Hat da eventuell jemand mit Erfahrung und kann sich dazu äußern?
Eigene Erfahrungen habe ich mit dem Büchergeld und gleichzeitigem Bezug von Wohngeld nicht, aber meiner Meinung nach, zählt das Büchergeld wohl auch als Einkommen und würde bei der Berechnung auf das Wohngeld auch Berücksichtigung finden. Wenn man eine zweckgebundene Einnahme daraus machen wöllte, dann muss man diese auch belegen. Mag sein dass das Büchergeld dann unschädlich ist, aber darüber müsste ja auch die Wohngeldstelle eine erschöpfende Antwort geben können.
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