Welche Bestattungskosten kann man steuerlich absetzen

vom 31.05.2016, 07:54 Uhr

Ich bastle gerade an meiner Einkommenssteuererklärung und habe herausgefunden, dass man Bestattungskosten für Angehörige steuerlich absetzen kann.

Letztes Jahr ist mein Vater verstorben und da er nicht mehr verheiratet war mit meiner Mutter (sie sind schon länger geschieden), mussten wir Kinder für die Kosten der Bestattung aufkommen. Ich habe 5 Geschwister, aber bis auf meine ältere Schwester, die die Kosten nicht tragen konnte sind alle jünger als ich und noch in der Schule oder in einer Ausbildung, wo man ja nicht so wirklich viel verdient.

Auf jeden Fall habe ich die Kosten für die Bestattung, Traueranzeige, Gebühren bei der Gemeinde und weiteres übernommen. Dabei ist ein ganz schönes Sümmchen zusammen gekommen. Bestattungen sind wirklich unverschämt teuer. Es ist ja eigentlich schon schlimm genug, dass man einen lieben Menschen verliert und dann noch die ganzen Kosten dabei. Das ist wirklich nicht schön.

Deswegen habe ich mich doch ein wenig gefreut, als ich gelesen habe, dass man diese Kosten steuerlich absetzen kann. Das ist immerhin mal was. Aber welche Kosten kann man denn steuerlich absetzen ? Alles oder nur bis zu einer bestimmten Summe? Bekommt man auch die MwSt. zurück erstattet von den Rechnungen oder hat man dann nur weniger Einkommen in dem Jahr?

» tipsi3 » Beiträge: 158 » Talkpoints: 24,51 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich denke mal, dass man die Bestattungskosten nur als Außergewöhnliche Belastungen absetzen kann und dann hängt es vom Einkommen ab, ob sich dies steuermindernd auswirken kann. Ich meine, dass die Summe mindestens 10 % vom Jahreseinkommen betragen muss. An den Bestattungskosten kann man so gut wie alles absetzen und da kommt schon so einiges zusammen. Als privater Steuerzahler kann man allerdings keine Mehrwertsteuer absetzen. Dies kann man leider nur als Gewerbetreibender.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Bestattungskosten kann man steuerlich absetzen, jedoch gibt es dafür bestimmte Voraussetzungen die greifen. Zunächst muss das Erbe kleiner ausfallen, als die angefallenen Bestattungskosten damit sie höher angesetzt werden können. Ist das Erbe höher, dann erkennt das Finanzamt diese Kosten nicht mehr voll an, sondern es geht nach der finanziellen Zumutbarkeit vom Einkommen. Generell muss derjenige für die Beerdigungskosten aufkommen, für den der Verstorbene zuletzt Unterhaltspflichtig war.

Du kannst auch nur direkt anfallende Kosten ansetzen wie für das Beerdigungsinstitut, die Grabstelle, die Pflege vom Grab und die Kosten für die Urkunden, die Testamentseröffnung und den Notar und die Erbschaftssteuererklärung. Hingegen kannst du keine Kosten für den Leichenschmaus, Grabredner oder Zeitungsartikel steuerlich geltend machen, da diese nicht direkt mit der Beerdigung in Verbindung stehen. Auch besonders aufwendige Gräber werden nicht anerkannt, es gilt dabei die Standardausführung außer es wurde bereits vom Verstorbenen im Testament festgelegt, wie das Grabmal auszusehen hat. Dann werden die vollen Kosten anerkannt.

Jetzt wird es komplizierter, denn es kommt nun auf die Höhe es Erbes darauf an. Waren die Kosten für die Beerdigung höher als Erbe vorhanden ist, dann können 10.300 Euro angesetzt werden ohne Rechnung. Alles darüber hinaus muss einzeln angegeben werden wenn man es ansetzen möchte. Wenn sich die Kosten auf mehrere Erben verteilt haben, dann werden diese auf jeden Erben Anteilig umgelegt. Kosten für die Grabpflege die vorab im ganzen gezahlt worden sind, können ebenfalls zu 100% angerechnet werden. Später gezahlte Kosten für die Grabpflege werden nur noch teilweise anerkannt bzw. fallen meistens unter die Grenze der Zumutbaren Belastungen und damit muss man diese komplett selbst tragen.

War das Erbe höher als die Kosten für die Beerdigung dann können da für ohne Rechnungen eine Pauschale von 7.500 Euro angeben werden. Das ganze fällt in den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen. Wenn du Rechnungen hast und die darüber legen, dann auch den Wert der auf diesen ausgeschrieben ist, natürlich in der vollen Summe mit der Mehrwertsteuer. Wenn es zusammen mit den anderen Komponenten, wie Werbungskosten etc. auf deiner Steuererklärung für eine Erstattung ausreicht, dann bekommst du diese angerechnet und kannst so ggf. die maximale gezahlte Lohnsteuer zurück erhalten.

Mehr als du an Steuern bezahlt hast, kannst du jedoch nicht vom Finanzamt erhalten. Hast du z.B. nur 3500 Euro Lohnsteuer im Jahr 2015 gezahlt, dann kannst du auch nur maximal 3500 Euro erstattet bekommen, selbst wenn die Tatsächlichen Auslagen darüber lagen. Es kommt aber auch stark auf andere Sachen drauf an, wie deinem Einkommen, Anzahl der Kinder, Zusammenveranlagung mit dem Partner sowie der zumutbaren finanziellen Belastung. Diese liegt zwischen 1-7% je nach Höhe des Bruttoeinkommens.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Vielen Dank für eure Antworten. Ja also normalerweise müsste alles angerechnet werden denke ich mal. Ein Erbe gab es überhaupt nicht. Im Gegenteil leider. Gibt es für die Kosten der Grabpflege auch eine Pauschale, die angerechnet werden kann? Ich kümmere mich selbst um das Grab und habe dafür natürlich keine Rechnungen deswegen kann ich da natürlich nichts einreichen.

» tipsi3 » Beiträge: 158 » Talkpoints: 24,51 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Grabpflege nachträglich anerkennen zu lassen ist schwer. Die Zumutbare Belastungsgrenze ist von mehreren Faktoren abhängig, aber kannst du mit ca. 2-4% von deinem Einkommen berechnen. Liegen die Kosten darunter, dann kannst du sie leider nicht ansetzen. Ansonsten wenn es darüber liegt z.B. weil noch weitere Ausgaben in diesem Bereich getätigt werden die unter die Zumutbaren Belastungen fallen, kannst du sie voll ansetzen mit Nachweis der Rechnungen für z.B. Grabschmuck. Das Finanzamt zieht sich dann den entsprechenden Satz daraus ab und berücksichtigt diesen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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