Strafe bezahlen bei verspäteter Steuererklärung?

vom 30.07.2016, 10:27 Uhr

Ich habe mal gelesen, dass das Finanzamt erwägt, eine Gebühr zu berechnen, wenn man nicht rechtzeitig seine Steuererklärung abgibt. Gilt dies jetzt schon oder wird dies erst noch beraten? Ich bin fast jedes Jahr mit meiner Steuererklärung zu spät dran und müsste mich dann doch mal etwas mehr sputen, was die Steuererklärung betrifft. Aber irgendwie schiebt man so etwas immer weiter nach hinten. Gebt Ihr eure Steuererklärung rechtzeitig ab?

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das ist bereits seit einigen Jahren der Fall. Man muss dabei aber auch unterscheiden, ob man zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichtet ist oder diese freiwillig abgibt. Verpflichtet ist man z.B. wenn Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld bezogen worden ist. Dort ist der Stichtag der letzte im Mai, bis wann das ganze abgegeben werden kann. Hält man diese Frist nicht ein, dann wird meistens aus Kulanz noch ein Brief geschickt mit der Erinnerung daran, aber rechtlich gesehen dürfen sie direkt Verzugsgebühren einfordern. Manche Finanzämter praktizieren das bereits seit Jahren.

Eine Ausnahme mit der Frist kann man dabei jederzeit machen als Bürger. Man stellt formlos schriftlich den Antrag auf die Verlängerung der Frist. Das kann man z.B. machen, wenn noch Unterlagen fehlen die notwendig sind für die Erstellung oder man das ganze durch einen Steuerberater machen lässt. Aber in jedem Fall ist es ratsam, sich die Frist verlängern zu lassen wenn man schon merkt, dass man es in dem zeitlichen Rahmen nicht schafft. Alleine aus "Faulheit" und davor Drücken das ganze verspätet abgeben, dafür würde ich auch direkt zur Kasse bitten und das Verhalten nicht tolerieren. 5 Monate sind mehr als ausreichend Zeit, dass jeder seine Steuererklärung anfertigen und abgeben kann.

Ich gebe meine Steuererklärung immer innerhalb der Frist ab. Es gab in all den Jahren bislang nur eine Ausnahme, dort hatte mir eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über den Jahresverdienst gefehlt. Somit konnte ich sie gar nicht fertig erstellen und absenden, habe mir dann aber die Frist entsprechend auf September verlängern lassen. Ansonsten setze ich mich so früh wie möglich hin und fertige das ganze an, denn je früher man dran ist desto schneller kann man auch die Erstattung oder Nachzahlung erwarten. Kurz vor Ende gehen die meisten Steuererklärungen ein und entsprechend dauert die Bearbeitung und Kontrolle länger.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^