Gibt es in öffentlichen Verwaltungen Zielvereinbarungen?
In vielen Betrieben schließt die Firmenleitung zu Beginn des Jahres ja Zielvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern bei deren Erfüllung sie am Jahresende eine Zielerreichungsprämie erhalten. Allerdings habe ich von Zielvereinbarungen bisher nur in der Privatwirtschaft gehört. Daher frage ich mich, ob es auch Zielvereinbarungen in öffentlichen Verwaltungen gibt.
Ich habe vorhin im Internet recherchiert und nur gefunden, dass das Ziel der öffentlichen Verwaltung die optimale Erfüllung der durch Verfassungs- und Rechtsordnung sowie durch Beschlüsse der jeweils zuständigen politischen Organe vorgegebenen Aufgaben ist. Aber ich denke nicht, dass sich daran die Zielerreichungsprämie der dort tätigen Mitarbeiter misst. Gibt es in öffentlichen Verwaltungen Zielvereinbarungen? Oder ist dies rechtlich gar nicht zulässig, da die Mitarbeiter dort ja quasi von Steuergeldern bezahlt werden?
Zielvereinbarungen gibt es auch dort, allerdings in einer anderen Form als das die Mitarbeiter daran finanziell hinterher extra entlohnt werden. Die Ziele die dabei gesetzt werden richten sich mehr nach dem Betrieb z.B. die Stromkosten reduzieren, Überstunden abbauen, Anträge bearbeiten usw. das sind alles Ziele die vereinbart werden. Wird es geschafft, dann kann man sich damit rühmen als Mitarbeiter und Verwaltung. Wird es nicht geschafft, dann gibt es halt mehr Anfeuerungen und moralische Motivationen von Seiten der Chefetage aus.
Allerdings kann man extra Belohnt werden mit Sonderzahlungen z.B. für Vorschläge die hinterher auch umgesetzt werden. Bei einigen reicht es aus, Verbesserungsvorschläge einzureichen damit diese eine kleine finanzielle Prämie bekommen. Wird sie umgesetzt, dann kommt nochmals ein Bonus darauf. Das ist dann auch nicht anders wie in der privaten Wirtschaft. Nur bring einmal eine Behörde bzw. ein Staatsorgan dazu einen Vorschlag umzusetzen wenn er etwas größer ist und nicht nur die eigene Verwaltung betrifft.
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