E-Geräte Rückgabe von Schrottabholung abhängig
Meine Nachbarin hat vor Kurzem einen Staubsauger in einem Supermarkt gekauft. Ihr alter Staubsauger war kurz davor kaputt gegangen und der Supermarkt hatte gerade einen Markenstaubsauger im Angebot und da schlug meine Nachbarin zu. Sie war Anfangs schon ein wenig genervt, weil der Staubsauger ein sehr kurzes Kabel hat, hat darüber aber hinweg gesehen, weil der Preis wirklich unschlagbar war.
Nun gab der Staubsauger aber nach wenigen Wochen Nutzung seinen Geist auf. Beziehungsweise ging ein Rad kaputt und es trat noch ein anderer Fehler auf. Was meine Nachbarin sehr verärgerte, weil sie gerade erst Geld in das neue Gerät investiert hatte. Außerdem wäre in ihrem Haushaltsbudget nicht schon wieder ein neuer Staubsauger drin.
Da sie jemand in dem Supermarkt kennt, in dem sie den Staubsauger gekauft hatte und der eine leitende Funktion hat, sprach sie den Mitarbeiter beim nächsten Einkauf an. Der Mitarbeiter bot sofort an, dass sie den Staubsauger einfach mitbringen soll, dann bekommt sie ihr Geld wieder. Am Besten wäre, sie würde den Staubsauger noch heute oder am nächsten Morgen bringen, da am nächsten Tag eine Abholung von Elektroschrott anstehen würde.
Am nächsten Morgen nahm sie den Staubsauger mit und wollte ihn, wie am Vortag abgesprochen, zurück geben. Dabei geriet sie an eine Mitarbeiterin, die in der Rangordnung wohl noch über dem Mitarbeiter steht, der meiner Nachbarin am Vortag die Rückgabe zugesichert hatte. Die meinte, der Schrotthändler sei wohl gerade da und meine Nachbarin müsste zusehen, dass sie den noch erwischt. Falls sie den Schrotthändler nicht mehr erwischt, würde der Markt den Staubsauger auch nicht zurück nehmen.
Die Mitarbeiterin meinte außerdem, meine Nachbarin soll den Staubsauger gefälligst selbst einschicken. Schließlich sei ja ein Rücksendeetikett mit dabei gewesen. Meine Nachbarin ist sich aber sicher, dass sie nie ein Etikett zur Rücksendung dazu bekommen hat. Trotzdem eilte sie eben um den Markt herum, um den Schrotthändler noch zu erwischen. Was sie auch ganz knapp noch schaffte. Der war schon fast beim Abfahren, sprach aber gerade noch mit dem Mitarbeiter, der meiner Nachbarin am Vortag die Rückgabe zugesichert hatte. Der nahm den Staubsauger nun auch in Empfang.
Meine Nachbarin ist über die Aktion schon sehr verwundert. Hätte man ihr am Vortag gesagt, sie muss den Staubsauger zum Hersteller einsenden, hätte sie das halt gemacht. Was aber eben ärgerlich gewesen wäre, weil der Staubsauger keine acht Wochen in Benutzung war. Am meisten verwunderte es sie, dass die Marktleiterin die Rücknahme an die Schrottabholung koppelte.
Kennt ihr das auch, dass euch Verkäufer von E-Geräten mitteilen, dass sie das Gerät nur passend zur Schrottabholung zurück nehmen? Musstet ihr eine Rückgabe eines E-Gerätes auch schon mal mit der Schrottabholung des Händlers koordinieren? Und vor allem musstet ihr dem Schrotthändler dann auch noch selber rund um den Markt suchen und ihm hinter her laufen?
Ich würde auch keinen Staubsauger im Supermarkt kaufen, denn diese sind nur Verpflichtet ihre alten Geräte zurück zu nehmen. Somit ist es schon Kulanz, wenn sie ein anderes Gerät zurück nehmen und entsprechend können sie auch ihre eigenen Bedingungen daran knüpfen. Eben wie, dass das ganze nur abgegeben werden kann, wenn auch der Schrotthändler an diesem Tag zur Abholung kommt.
Man hätte deiner Nachbarin das ganze nur vorher sagen sollen, denn die Mitarbeiter im Supermarkt wissen das vorher auch wann sie ihren Termin zur Abholung gemacht haben. Wenn es kurz auf knapp war, und der Supermarkt bereits alles an den Schrotthändler übergeben hat, dann ist es auch nicht verwunderlich wenn man diesen selbst suchen muss vor Ort, um sein Gerät noch abgeben zu gehen.
Wenn man das ganze vermeiden möchte, dann kauft man seinen Staubsauger woanders. Es gibt genug Läden, die direkt damit werben das alte Gerät zurück zu nehmen wenn man ein neues kauft. Ansonsten kann man das ganze auch selbst zum Wertstoffhof fahren und dort kostenlos abgeben. Dort ist man halt an die Öffnungszeiten gebunden und in kleineren Dörfern ist das auch nur einmal pro Woche möglich Elektrogeräte dort abzugeben, da diese ebenfalls einen Termin zur Abholung mit dem Schrotthändler abgemacht haben.
Da es sich hier allerdings um ein neues Gerät gehandelt hat, welches erst gekauft worden ist, wäre der Supermarkt verpflichtet gewesen es zurück zu nehmen und das Geld zu erstatten. Dabei kommt es dann auch nicht auf den Tag drauf an, da eben die Garantie dafür zuständig ist. Der Supermarkt hätte das Gerät dann zum Hersteller einschicken müssen, nicht aber der Kunde. Es wird gerne versucht diesen Schritt auf den Kunden abzuwälzen, aber was ich mir nicht vorstellen kann, dass kein Rücksendeschein vorhanden gewesen sein soll. Das ganze befindet sich bei solchen Geräten aus dem Supermarkt direkt im Karton bei den anderen Papieren.
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