Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung das selbe?
Ist eigentlich eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung das gleiche oder gibt es da einen Unterschied? A setzt sich im Moment damit auseinander, weil sein Vater durch einen Schlaganfall wohl betreut werden muss. Aber nun ist er auch auf die Vorsorgevollmacht gestoßen. Was ist der relevante Unterschied zwischen diesen beiden Dingen?
Mit einer Betreuungsverfügung kann man die Person seines Vertrauens zur späteren Betreuung einsetzen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert und man selbst vom Gericht einen Betreuer zur Seite gestellt bekommt.
Für eine Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson genannt werden, die bei Pflegebedürftigkeit oder Krankheit Entscheidungen treffen darf. Wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst seine Einwilligung geben kann, kann an seiner Stelle die bevollmächtigte Person das tun.
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