Wer kann wie und wann ein Versäumnisurteil beantragen?
Wenn bei Gericht eine Partei, also beispielsweise der Beklagte nach Zustellung einer Klage, eine wichtige Frist nicht einhält, so kann wegen dieser nicht vorhanden Reaktion ein Versäumnisurteil vom Gericht erlassen werden. Dieses passiert in diesem Beispiel natürlich zu Gunsten des Klägern, da der Beklagte schließlich nicht reagiert hat.
Dies wäre wohl zum Beispiel der Fall, wenn man bei einer zugestellten Klage nicht bei Gericht angibt, dass man sich gegen diese verteidigen möchte. Wird dieses Versäumnisurteil automatisch vom Gericht erlassen oder muss die jeweilige Partei dies selbst tun? Muss dazu ein Rechtsanwalt beauftragt werden? Eine Klage kann man schließlich auch selber, als Privatperson verfassen.
Jeder kann Klage erheben und kann sich auch für Gericht selbst vertreten. Egal um was es sich dabei handelt, man bekommt im Strafrecht als beschuldigter einen Rechtsanwalt gestellt, damit man nicht benachteiligt ist. Ansonsten muss man sich um den Rechtsbeistand selbst bemühen und einen suchen.
Das Versäumnisurteil muss beantragt werden. Automatisch passiert das nicht. Das ganze kann man selbst schriftlich, ohne auf eine Form achten zu müssen, beim zuständigen Gericht beantragen. Dem Gericht kommt das auch entgegen, da mit diesem Urteil das Verfahren erst einmal abgeschlossen ist. Aufheben kann man das ganze zwar in der Revision bzw. wenn erneut Klage dagegen erhoben wird.
Die Fristen sind nicht umsonst gesetzt worden. Gerichte haben auch noch andere Fälle zu klären und wenn jeder meint sich melden und äußern zu müssen wann es ihm passt, dann würden Fälle überhaupt nicht zum Abschluss kommen. Die Fristen die dabei gesetzt werden sind auch nicht so knapp, dass man es nicht schaffen würde in der Zeit eine schriftliche Erklärung abzugeben oder sich einen Rechtsanwalt zu suchen und diesen mit der Klärung zu beauftragen.
Grundsätzlich würde ich immer einen Rechtsanwalt einschalten. Es ist seine Aufgabe und er kennt sich auf diesem Gebiet besser aus als ich als Privatperson. Somit kennt dieser auch die Fristen und weiß auch welche Anträge gestellt werden müssen und sollten. Zudem kann dieser einen selbst beraten und bereits im Vorfeld eine Prognose zum Ausgang des Falles sagen.
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