Höhe der Besteuerung von Fremdwährungsanleihen

vom 07.01.2016, 19:36 Uhr

Im Anleihebereich hat man ja auch die Möglichkeit in Fremdwährungsanleihen zu investieren. Wie in den Medien berichtet wurde, fliehen wohl derzeit auch viele Anleger in den japanischen Yen. Nimmt man solche Möglichkeiten der Geldanlage in Fremdwährungsanleihen wahr, wie werden die Erträge denn dann eigentlich besteuert? Könnte man denn da vielleicht von einigen Steuervorteilen profitieren?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es würde mich wundern, wenn das möglich wäre, denn die Steuererklärung ist meines Wissens nach in Euro anzufertigen. Da sollte es wurscht sein, ob der eigentliche Gewinn mit Fremdwährungsanleihen oder sonstigen Anleihen erzielt wurde, vermute ich.

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Dabei hat man ehrlich gesagt eher steuerliche Nachteile. Denn Die Zinsgewinne aus Fremdwährungskonten unterliegen der Abgeltungssteuer mit 25 %, dazu kommen Solidaritätszuschlag und falls vorhanden die Kirchensteuer.

Kritischer ist das Realisieren der Fremdwährungsgewinne. Tut man das vor einer Wartezeit von 10 Jahren, das ist Spekulationsfrist schuld, dann unterliegen die Zinsgewinne der Einkommenssteuer. je nach Steuersatz kann das 45 % ausmachen. Und automatisch passiert da gar nicht, man muss das alles fein selbst angeben. Bei Tagesgeldkonten machen das sonst die Banken.

Außerdem können Verluste bei Fremdwährungsgeschäften nicht mit anderen Einkommensarten verrechnet werden. Das Minus bringt also keinen Steuervorteil. Natürlich müssen die Zinsgewinne immer in Euro umgerechnet und so angegeben werden. Das Finanzamt macht sich die Arbeit nicht.

» cooper75 » Beiträge: 13336 » Talkpoints: 500,20 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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