Profitieren die Niedriglohnbranchen vom Mindestlohn?
Sehr viele Arbeitnehmer verdingen sich ja auch in verschiedenen Niedriglohnbranchen, wo Stundenlöhne von vielleicht 4 bis 5 Euro durchaus keine Seltenheit waren. Oftmals wurde dann eben versucht den schmalen Verdienst durch viele Überstunden ein wenig freundlicher zu gestalten.
Gilt denn jetzt der Mindestlohn eigentlich auch für sämtliche Niedriglohnbranchen, so dass derartige Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr denkbar sind? Meint ihr es gibt noch Branchen die weit weg vom Mindestlohn bezahlen oder gehören diese doch eher der Geschichte an?
Fast alle Arbeitnehmer haben mittlerweile Anspruch auf den Mindestlohn, allerdings gibt es übergangsweise noch einige Ausnahmen. Zeitungszusteller erhalten im Jahr 2016 85 Prozent des Mindestlohns, das sind 7,23 Euro. Ab nächstem Jahr gilt diese Ausnahme nicht mehr und der volle Lohn wird fällig.
Abweichende Regeln haben auch andere Branchen durchgesetzt. Dazu gehören das Fleischerhandwerk, das Friseurhandwerk, Leiharbeiter, Großwäschereien, der Gartenbau, die Textilindustrie und die Land- und Forstwirtschaft. Diese Branchen hatten bereits vor dem Mindestlohn flächendeckende Tarifverträge mit Mindestvergütung. Ab 2017 müssen die aber auch den Mindestlohn zahlen.
Langzeitarbeitslose dürfen in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung weniger verdienen. Saisonarbeiter erhalten zwar den Mindestlohn, aber die Kosten für Verpflegung und Unterkunft dürfen abgezogen werden. Damit verdienen sie ähnlich wie vorher, da gab es weniger und Kost und Logis waren frei. Dafür dürfen sie jetzt 70 und nicht nur 50 Tage arbeiten.
Ansonsten gilt der Mindestlohn erst ab 18 Jahren. Für Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis zu drei Monaten wird ebenfalls kein Mindestlohn fällig. Nur wenn ein freiwilliges Praktikum länger als 3 Monate dauert, muss der Mindestlohn gezahlt werden.
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