Wie funktioniert eine Gütertrennung?
Wenn verheiratete Paare sich trennen, so geht das ja meistens wohl auch mit einer Gütertrennung einher. Aber wie funktioniert denn eigentlich eine Gütertrennung im Detail? Hocken sich da die Beteiligten zusammen und einigen sich darauf, wer was bekommt?
Muss denn eine Gütertrennung unbedingt unter Hinzuziehung eines Anwaltes vollzogen und dokumentiert werden? Wäre eine Gütertrennung auch bei Lebensgemeinschaften denkbar oder muss man bei so etwas verheiratet gewesen sein?
Die Gütertrennung ist ein Begriff aus dem Familienrecht. Das wird nicht erst bei einer Scheidung interessant, diese Entscheidung trifft man normalerweise bereits zur Eheschließung. Die Gütertrennung ist einer der möglichen Güterstände, für die sich ein Ehepaar entscheiden kann.
Normalerweise vereinbaren Eheleute mit der Eheschließung die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder das behält, was er in die Ehe mitbringt. Nur das, was während der Ehezeit erwirtschaftet wird, gehört beiden.
Bei der Gütertrennung ist das anders. Dort behält jeder nicht nur das, was er vorher hatte, auch das, was während der Ehe erwirtschaftet wird, gehört dem, der es verdient hat. Als gemeinschaftliches Eigentum wird nur das gesehen, was zum ehelichen Gebrauch bestimmt ist. Das betrifft beispielsweise die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Auto. Auch eheliche Ersparnisse gehören beiden, also beispielsweise Rücklagen für die Waschmaschine.
Dann gibt es noch die Gütergemeinschaft. Hier wird das Vermögen, das in die Ehe mitgebracht wird ebenso gemeinsam wie das, was während der Ehe erwirtschaftet wird. Gütertrennung und Gütergemeinschaft müssen notariell beurkundet werden. Die Zugewinngemeinschaft entsteht dagegen automatisch, wenn bei der Eheschließung nichts anderes vereinbart wird.
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