Aufgaben und Vergütung von Vorständen einer AG
Der Vorstand der Aktiengesellschaft ist das Leitungsorgan.
Rechtsstellung
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft kann aus ein oder mehrerer Personen bestehen. Wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht, dann haben diese die gesetzliche Gesamtführungsbefugnis sowie die Gesamtvertretungsmacht.
Hat die Aktiengesellschaft mehr als 3.000.000,00 Euro Grundkapital, so muss der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen. Doch hier kann man in der Satzung festlegen, dass der Vorstand dennoch au eine Person bestehen kann.
Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre gewählt. Nach diesen fünf Jahren ist eine erneute Wiederwahl dennoch möglich. Doch der Aufsichtsrat kann jederzeit die Ernennung des Vorstands widerrufen (wegen zum Beispiel grober Pflichtverletzung)
Vergütung
Der Vorstand erhält ein festes Gehalt jeden Monat ausbezahlt. Auch kann der Vorstand eine Beteiligung am Jahresgewinn, sog. Tantieme erhalten. Berechnet wird diese Tantieme indem man den Jahresüberschuss durch einen Verlustvortrag aus dem letzen Jahr vermindert und die Beträge die laut Satzung aus dem Jahresüberschuss in offene Rücklagen gesteckt werden müssen.
Aufgaben des Vorstand
- er muss unter eigener Verantwortung die Aktiengesellschaft leiten
- jedes viertel Jahr muss er dem Aufsichtsrat Berichte über die Lage der Gesellschaft vorstellen
- für das vergangene Geschäftsjahr muss er den Jahresabschluss und den Lagebericht erstellen und diesem dem Geschäftsprüfer vorlegen
- der Vorstand hat die Hauptversammlung einzuberufen
- er muss der Hauptversammlung einen Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns unterbreiten
- wenn die Aktiengesellschaft Überschuldet/Zahlungsunfähig geworden ist, dann muss er das Insolvenzverfahren einläuten
Sehr schöne und ausführliche Ausführungen zu den Verantwortungsbereichen von Vorständen einer Aktiengesellschaft. Was mir jedoch etwas unklar ist die Ausführung:
Wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht, dann haben diese die gesetzliche Gesamtführungsbefugnis sowie die Gesamtvertretungsmacht.
Da ist mir gerade die Gesamtvertretungsvollmacht bei mehreren Vorständen etwas unklar. Obliegt diese denn nicht nur dem Vorstandsvorsitzenden? Denn es gibt doch Aktiengesellschaften mit vielleicht 10 Vorständen. Da hat doch wohl kaum jeder einzelne auch eine Gesamtvertretungsvollmacht?
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