Regelungen zur Schadenshaftung bei Firmenwagen
A fährt schon seit zwei Jahren einen Firmenwagen. Bisher ist nie was passiert. Er darf den Wagen auch privat nutzen. Nun ist er gestern Abend mit dem Wagen unterwegs gewesen und hat einen Auffahrunfall gehabt. Er war an diesem Unfall leider selber Schuld. Nun hat er den Chef schon angerufen und ihm den Unfallhergang geschildert. Der war ziemlich sauer und meinte, dass er den Unfall zu verantworten hat und nun alles selber zahlen kann.
Wie sieht es eigentlich generell bei der Schadenshaftung bei Firmenwagen aus? Ist der Fahrer im Schadensfall wirklich alleine dafür verantwortlich oder muss die Versicherung zahlen? Kann der Chef in dem Fall von A auch darauf bestehen, dass A selber zahlt, damit der Wagen in der Versicherung nicht hoch gestuft wird?
Ich denke, dass es da auf den Vertrag ankommt, den der Chef mit seinem Mitarbeiter geschlossen hat. In dem Vertrag wird auch stehen, dass der Firmenwagen privat benutzt werden kann. Ferner wird geregelt sein, dass bei selbstverschuldeten Unfällen die Reparaturkosten auch selbst zu zahlen sind. Denn wenn ein solcher Vertrag nicht besteht, würde der Chef A nicht so ansprechen, dass er das selbst zahlen muss. Das ist natürlich unglücklich gelaufen. Es gibt auch Vereinbarungen, wo der Arbeitnehmer nur die Selbstbeteiligung zahlen muss.
Ich hatte auch mal mit einem Firmenwagen einen selbstverschuldeten Auffahrunfall und ich musste gar nichts bezahlen, außer die Strafe der Polizei (35 Euro). Aber die Reparaturkosten wurden ganz normal über die Vollkasko des Autos abgegolten. Dafür ist ja die Versicherung da. Ich glaube auch kaum, dass der Chef in dem Beispiel hier den Angestellten tatsächlich gezwungen hat, alles zu zahlen. Dafür gibt es doch gar keine Grundlage.
Eigentlich ist die Regelung übersichtlich. Hat der Arbeitnehmer keine oder nur eine geringe Schuld am Unfall wie bei Aquaplaning oder Glatteis, dann muss er nichts zahlen. Trifft ihn nur eine mäßige Schuld wie beispielsweise bei einem Auffahrunfall wegen zu geringem Abstand, zahlt er anteilig nach Schwere der Schuld.
Nur wenn er nicht mehr fahrlässig gehandelt hat, kann der Arbeitgeber die Kosten voll auf den Arbeitnehmer abwälzen. Das wäre beispielsweise bei einem Unfall mit Alkohol der Fall. Wobei es da die nächste Ausnahme gibt. Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Verdienst stehen. Wer den Pförtner mit den nagelneuen Porsche auf eine Dienstfahrt schickt, kann bei einem Unfall nicht die vollen Kosten fordern und den Pförtner ruinieren.
Ob eine Vollkasko besteht und wie der Arbeitgeber das im Einzelfall umsetzt, das ist natürlich verschieden. Aber diese Grenzen sehen Gerichte regelmäßig als angemessen an. Einfach die volle Summe fordern, das funktioniert nicht.
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