Sind die Abläufe für Schiebedach immer vorhanden?
Ich fahre einen Golf VI, mit dem ich im Moment ein paar Probleme habe, da ich immer einen Wassereintritt in der vorderen Fahrertüre habe. Nun war ich mit dem Problem schon bei meiner VW-Werkstatt und habe denen auch das Problem geschildert.
Beim ersten Mal, wurden dann die Abläufe gereinigt, was angeblich den Wassereintritt verursacht hat, da diese verstopft waren. Doch nach ein paar Wochen, hatte ich wieder das selbe Problem und musste wieder in die Werkstatt. Nun wurde dort eine Türdichtung innen erneuert, die wohl defekt war. Für beide Arbeiten, wurde mir auch eine Rechnung ausgestellt, wovon ich die erste schon bezahlt habe.
Doch nun erscheint es mir so, dass die Arbeit, das Reinigen der Abläufe, ein unnötiger Aufwand war, da das Problem damit nicht behoben wurde. Das habe ich auch dem Serviceberater so geschildert. Doch per Mail, kam die Rückantwort, dass es wohl an 2 unterschiedlichen Ursachen gelegen hat.
Beim ersten Werkstattbesuch, wurden wohl die Abläufe des Schiebedaches gereinigt, da diese verstopft waren. Nun ist es aber so, dass ich an meinem Golf gar kein Schiebedach habe, und ich somit denke, dass auch gar keine Abläufe dafür existieren. Im Moment erscheint es mir so, dass die Werkstatt sich da nur raus reden will.
Kann mir jemand sagen, ob diese Abläufe für das Schiebedach trotzdem vorhanden sind, auch wenn man gar kein Schiebedach am Auto hat? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, da es auch eigentlich keine Möglichkeit gibt, wo Wasser oben herein laufen kann und die Abläufe verstopfen können, da das Dach ja keine Rillen oder Abläufe auf dem Dach hat.
Höchstwahrscheinlich hat man sich bei der Rechnungserstellung vertan. Wenn du keine Abläufe beziehungsweise kein Schiebedach hast, kann auch niemand etwas nicht Vorhandenes reinigen.
Aber ein Problem beim Golf sind die Türabläufe. Das haben mehrere User im Forum geschrieben. Wenn die gereinigt wurden, geht es eine zeitlang gut und dann muss wieder erneut gereinigt werden. Also wird man in deine Rechnung statt Türabläufe irrtümlich Schiebedach Abläufe geschrieben haben.
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