Darf der Kreis ein Foto in Bewerbung verlangen?
Mir ist vor ein paar Tagen eine Anzeige des Kreises in die Hände gefallen, dort wird eine Ausbildungsstelle angeboten und natürlich sind dort auch einige Anforderungen gestellt, unter anderem wird darauf hingewiesen das Lichtbild nicht zu vergessen.
Jetzt bin ich mir aber ziemlich sicher das man seit einigen Jahren kein Lichtbild mehr beilegen muss, wenn ich mir nun aber die Anzeige des Kreises anschaue, also einer öffentlichen Stelle, bin ich mir nicht mehr so sicher. Hat der Kreis Sonderrechte oder kommt es hierbei auf die Formulierung an mit der der Kreis ein Lichtbild verlangt?
Man muss keines beilegen. Wenn aber danach gefragt wird, kann man natürlich schon davon ausgehen, dass die meisten es tun werden. Dann ist jemand der kein Lichtbild beifügt möglicherweise benachteiligt. Deswegen würde ich auf jeden Fall eines in die Bewerbung tun, wenn schon danach gefragt wird. Ansonsten kann man es nicht vermeiden dadurch Nachteile zu haben.
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