Päckchen verloren gegangen - Käufer fordert Geld zurück

vom 14.05.2014, 18:53 Uhr

Der Käufer B hat privat im Internet etwas von der Person A gekauft und sich für den günstigeren Versand als Päckchen entschieden, weil die Ware nur einen Wert von 12,00 € hat. Da A eine ehrliche Person ist, hat er die Ware schnell losgeschickt, aber sie hat den Empfänger nie erreicht.

B fordert nun sein Geld zurück, das er an A überwiesen hat. A möchte aber das Geld nicht zurück geben, denn er hat die Ware verschickt. Da ein Päckchen nicht versichert ist, wird der Zusteller dafür auch nicht aufkommen. Sollte A dem Käufer das Geld nun doch zurück erstatten, oder hat B das Nachsehen, weil er an den Versandkosten sparen wollte?

» Sternchen* » Beiträge: 2805 » Talkpoints: 2,97 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Warum sollte der Verkäufer nun für den Schaden aufkommen. Der Käufer hat sich klar dagegen entschieden es sicher zu machen und muss nun mit dem Risiko leben. Problematisch dabei ist aber auch, dass er nun vielleicht eine schlechte Bewertung abgibt. Das sollte man bedenken, deswegen würde ich nun aber auch kein Geld ausgeben, weil der Käufer hier die Schuld trägt. Es wäre aber gut, wenn man das auch mit einen Beleg beweisen kann, dass man es versendet hat.

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» Ramones » Beiträge: 47758 » Talkpoints: 8,52 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Rein rechtlich, das habe ich mal in den Bedingungen von ebay gelesen, ist es bei Geschäften zwischen zwei Privatleuten so, dass das Versandrisiko auf den Käufer fällt. Das heißt, dass der Verkäufer außen vor ist und das Geld behalten kann, wenn er die Ware pflichtgemäß auf den Weg gebracht hat. Wenn man also mit den Käufer nie wieder was zu tun hat oder haben will, braucht es einen nicht zu kümmern.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Da es sich um ein rein privates Geschäft handelt und der Käufer die Wahl zwischen versicherten und unversicherten Versand hatte, war es allein sein Risiko. Also muss der Verkäufer hier gar nichts erstatten. Allerdings versende ich zum Beispiel nur mit Hermes. Dort kostet das kleinste Paket nicht viel mehr als bei der Post ein Päckchen, aber ist versichert.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Genau, Hermes bietet zu einem deutlich günstigeren Preis einen versicherten Versand an. Wenn man Glück hat dann kann man sogar alles als Hermespäckchen zu ungefähr 3,80 Euro verschicken. Ebenfalls ist alles bis zu einem Wert von 50 Euro versichert. Aber nicht jeder hat die Möglichkeit über Hermes zu versenden und das ist ja hier auch nicht gefragt.

Ich persönlich kann durchaus den Käufer verstehen und mich in seine Lage versetzen. Er denkt dass er gelinkt wurde, dass eine Sendung auch einmal verloren geht das glaubt er nicht. Ich hatte das schon öfters, besonders in der Vorweihnachtszeit wo es drunter und drüber geht. in der Regel biete ich dem Käufer an die Hälfte des Kaufpreises zurück zu erstatten. Rechtlich gesehen hat er bei dem von dir geschilderten Fall keinerlei Anspruch auf Erstattung der Kosten, aber ich sage mir immer geteiltes Leid ist halbes Leid. Meistens wird das auch akzeptiert und der Fall ist erledigt.

Noch ein Rat, man sollte nicht zu voreilig handeln und versuchen den Käufer noch etwas hinzuhalten. Ich habe durchaus schon 14 normale Versandtage erlebt weil ein Päckchen fehlgeleitet oder sogar beim Sortieren beschädigt wurde und deshalb in einer speziellen Abteilung landete. Auch kam es schon sehr oft vor dass Sendungen nicht abgeholt wurden, so etwas kann man schon einmal vergessen oder den Abholschein für Werbung halten und einfach wegwerfen. So bekam ich dann nach 20 Tagen alles schön ordentlich beschriftet zurück und konnte wieder von vorne anfangen mit den Käufern zu verhandeln.

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» hooker » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 50,84 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wie lange liegt der Verkauf zurück? Vielleicht verzögert sich der Versand aus irgendwelchen Gründen. Ich habe meistens gute Erfahrungen mit der Post und DHL gemacht, aber es kann immer mal passieren, dass Sendungen nicht so schnell beim Empfänger ankommen wie es sonst üblich ist. Falls also noch nicht allzu viel Zeit vergangen sein sollte, würde ich dazu raten, zunächst noch etwas abzuwarten. Bis zu zwei Wochen würde ich wohl auch auf eine Sendung warten, auch wenn der Versand normalerweise nicht so lange dauert, schon gar nicht bei DHL.

Wenn der Käufer nun das Geld zurückfordert, kann man das zwar durchaus verstehen, aber ich würde diesem Wunsch anstelle des Verkäufers wohl dennoch nicht nachgeben. Wenn ich eine Ware verkauft und versendet habe, betrachte ich die Sache damit eigentlich als erledigt. Würde jemand sagen, dass die Ware nicht bei ihm angekommen ist, würde ich vermutlich direkt auf die Idee kommen, dass es sein könnte, dass der Käufer einfach nur das Geld zurückhaben möchte, obwohl die Ware bei ihm angekommen ist. Damit würde er doppelt profitieren. Nachweisen kann das bei einem Päckchen ohnehin niemand.

Als Käufer würde ich immer einen versicherten Versand bevorzugen. Es kann immer mal sein, dass ein Verkäufer nur das Geld kassiert, die Ware aber nicht abschickt, so wie es auch passieren kann, dass der Käufer behauptet, dass die Ware nie angekommen ist. Und letztendlich kann auch immer mal eine Sendung verlorengehen, ohne dass Käufer oder Verkäufer etwas dafür können. Aber dieses Versandrisiko trägt bei privaten Verkäufen eben der Käufer, der offensichtlich nicht für den versicherten Versand bezahlen wollte. Wenn ich als Verkäufer alles richtig gemacht hätte, würde ich nicht dafür aufkommen wollen, dass der Käufer zu geizig für den versicherten Versand war oder vielleicht einfach nur Geld und die Ware haben möchte.

Natürlich muss man bei Ebay oder auf dem Amazon Marketplace mit einer schlechten Bewertung rechnen, wenn man hart bleibt. Aber ich fände es eben trotzdem nicht angebracht, den Käufer in einem solchen Fall zu entschädigen. Falls man den Käufer allerdings dennoch entschädigen möchte, würde ich maximal die Hälfte des Kaufpreises erstatten, damit beide einen Teil der Kosten tragen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Das Problem bei den unversicherten Sendungen ist, dass man einen Nachweis erbringen muss, dass die Ware versendet wurde. Die z.B. online erstellte Päckchenmarke, auf der der Empfänger drauf steht, reicht dafür nicht aus. Sie ist zwar der Beweis dafür, dass die Marke gekauft wurde, nicht aber, dass das Päckchen auch versendet wurde. Auch das Versprechen, dass das Päckchen oder der Brief versendet wurde, hilft hier nicht weiter. Es muss ein eindeutiger Beweis für die Einlieferung her. Selbst die Quittungen für Briefe sagen nichts aus. Sie beweisen, dass ein Brief versendet wurde, aber nicht an wen.

Ich biete bei meinen Verkäufen bei jedem Artikel stets versicherten und unversicherten Versand an und weise ausdrücklich darauf hin, dass bei unversicherten Sendungen, die auf dem Postweg verloren gehen, der Käufer das Risiko trägt. Zudem filme ich meine Päckchen- und Briefsendungen immer bei der Einlieferung. So habe ich im Fall der Fälle immer einen Beweis.

» Lunarcry2 » Beiträge: 48 » Talkpoints: 29,47 »



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