Garantieansprüche an reduzierter Ware

vom 26.05.2008, 21:49 Uhr

Wer in der Stadt ist und dort ein Schnäppchen macht, der hat den gleichen Garantieanspruch wie jemand der die Ware zwei Wochen vorher zum Normalpreis gekauft hat. Ausnahme stellt dar, wenn man etwas kauft und daran ein Mangel ist, welchen man schon beim Kauf sehen konnte, dann gilt dieser Garantieanspruch hierauf nicht.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Natürlich gilt auch die Garantie für herabgesetzte Sachen. Wie du schon richtig schriebst, können bei herabgesetzten Sachen die schadhaften Stellen, die ersichtlich sind nicht von der Garantie erfasst werden. Aber handelt es sich um ein Elektrogerät wie zum Beispiel einen Fön und am Handgriff sind Kratzer, muss man davon ausgehen können, dass der Motor trotzdem in Ordnung ist. Falls er nicht funktioniert, wenn er angemacht wird, dann zählt die Garantie.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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