Sich wegen Nachbarshund nicht in Hausflur trauen?
Die Nachbarn von meinen Eltern haben einen Golden Retriever, der gerade im Sommer immer draußen auf der Terrasse herumliegt. Nicht immer ist er dann aber angeleint, so dass er dann ganz gerne um das Haus spaziert und einen Ausflug auf den Parkplatz macht. Im Prinzip tut der Hund auch absolut nichts und ist ganz lieb, wobei er dennoch etwas stürmisch ist.
Leider habe ich große Angst vor Hunden und gerade bei so stürmischen Tieren, die einen sofort anspringen wollen, ist es besonders schlimm. Das wissen die Nachbarn auch und leinen den Hund immer an, wenn sie mich beim Gassi gehen sehen. Dennoch wollen sie den Hund nicht anleinen, wenn er draußen auf der Terrasse liegt, da diese zur Wiese hinausgeht und der Hund da herumlaufen soll. Nur blöderweise habe ich dann immer richtig Angst, aus dem Haus zu gehen, weil ich dem Hund begegnen könnte.
Ist es bei euch auch so, dass ihr euch wegen einem Nachbarshund oft nicht raus in den Hausflur oder nach draußen traut? Was kann man dagegen tun?
Es gibt doch auch ganz lange Leinen. Man muss den armen Hund ja nicht unbedingt an einer zwei Meter langen Leine festmachen. Das wäre ja wirklich blöd, wenn er da in Reichweite des Gartens liegt, aber sich nicht hinbewegen kann. Aber mit einer zehn oder zwanzig Meter langen Leine würde das schon ganz anders aussehen. Und dann würde es doch für alle passen. Der Hund kann sich bisschen bewegen und kann aber dennoch nicht bis zu dir.
Die Idee mit der langen Leine fällt aus. Wenn der Hund regelmäßig an einigen Tagen pro Woche für einige Stunden so im Garten geparkt wird, dann gilt das als Haltung. Und die Anbindehaltung ist in Deutschland gemäß Tierschutz-Hundeverordnung verboten.
Aber auch wenn das Anbinden keine Lösung ist, dass der Hund ohne Aufsicht in der Gegend herumläuft und Menschen belästigt, das geht auch nicht. Ich würde den Nachbarn knallhart sagen, dass der Hund gefälligst beaufsichtigt werden muss. Wenn das nicht zieht, gibt es immer noch Vermieter, Eigentümergemeinschaft und Ordnungsamt als Ansprechpartner.
Wenn es niemanden stören würde, würde ich bei einem freundlichen Hund nicht meckern, nur weil ein Hund unter Aufsicht gehört. Aber wenn ein Nachbar Angst hat, dann ist es die Pflicht des Hundebesitzers, das Ernst zu nehmen. Und wenn es sich um einen Chihuahua handelt. Die Menschen gehen immer vor. Zumal es hier nur um die Bequemlichkeit der Besitzer geht.
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