Polizist erschießt Angreifer in Notwehr

vom 12.03.2008, 16:41 Uhr

In Nordrhein-Westfalen, in dem Ort Ratingen, hat ein 33 jähriger Polizeibeamter am letzten Dienstag einen offensichtlich geistig verwirrten während eines Einsatzes erschossen. Zuerst hielt das 43 jährige Opfer über mehrere Stunden zwei Bekannte in seiner Wohnung fest und bedrohte diese mit Küchenmessern. Als es eine Geisel schaffte die Polizei zu verständigen, ging er auf seinen Bekannten los. Beim Eintreffen der Polzeibeamten ging der 43 jährige auf einen Polizisten (32 Jahre) mit den Küchenmessern los. Daraufhin gab sein 33 jähriger Kollege mehrere Schüsse auf den Mann ab. Nachdem die Staatsanwaltschaft von Notwehr ausgeht, wird es kein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten geben der den Mann erschossen hat.

Jetzt kommen bestimmt wieder die ganzen Kommentare mit Fangschuss hätte auch ausgereicht, oder ins Bein oder Arm schiessen. Ganz klar, wenn der Kollege bedroht wird dann muss man handeln. Und das dabei auch jemand einmal getötet werden kann, das passiert halt. Es war niemand von hier vor Ort dabei, deswegen ist es immer ein leichtes danach zu sagen "musste das sein". Es sollte dabei auch mal an die beiden Beamten gedacht werden, denn sie waren Hautnah dran und mussten das ganze miterleben. Gerade der Polizist der den Mann erschossen hat, wird daran noch lange denken. Das ganze soll jetzt kein Mitleid darstellen, aber eine Dienstwaffe tragen sie nicht umsonst mit sich rum nur als Deko sondern um sie im Notfall auch einzusetzen. In dem Falle standen mehrere Menschenleben auf dem Spiel, das der Geiseln und das der Beamten - da sollte nicht zu lange gezögert werden zu drastischen Maßnahmen gegriffen zu werden. Ich find es zwar komisch, dass keine Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft kommen, denn bislang dachte ich immer, jeder Einsatz der mit Dienstwaffengebrauch wird untersucht, aber ich lass mich gerne eines besseren belehren.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Wenn die Notwehr offensichtlich ist wie in diesem Fall, denke ich, dass die Staatsanwaltschaft nicht zwingend eingreifen muss. Da gibt es warscheinlich eine kurze Prüfung mit Anhörung der Beteiligten, und wenn die Sachlage absolut klar ist, hat sich die Sache damit dann auch erledigt. Wäre meiner Meinung nach auch schlimm wenn es anders wäre.

"Herr XY hat also versucht Sie mit einem Panzer zu überrollen, als ihm dies nicht gelang hat er mit dem Panzer auf Sie mehrfach geschossen, aufgrund dessen Sie ihn mit 2 Schüssen in Notwehr, so Ihre Version, erschossen haben. Na dann werden mir mal prüfen ob es sich auch wirklich um Notwehr gehandelt hat..."

Sicher gibt es Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft eingreifen muss, da die Verhältnismäßigkeit des Verhaltens des Polizisten in Frage gestelt werden darf. Es gab ja schon einige Fälle, in denen Demonstranten mit Gummigeschossen aus nächster Nähe ein Auge ausgeschossen wurde. In solchen Fällen gibt es natürlich immer ein Verfahren, um zu prüfen ob das Verhalten der Polizei in diesem Fall gerechtfertigt war.

Es ist allerdings meiner Meinung nach immer recht schwer, gerade in solchen Situationen, den tatsächlichen Hergang wirklich zu rekonstruieren. Wenn irgendwo z. B. ein Gerangel ist, haben auch unmittelbar Beteiligte meistens nur ein Bruchteil des ganzen Geschehens mitbekommen. Entsprechend lückenhaft sind dann auch deren Aussagen, wenn nicht gar teilweise mit dazugedichteten Elementen. Da die Spreu vom Weizen trennen, gelingt wohl nur den wenigsten Richtern.

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» PitDesign » Beiträge: 375 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo,
ich denke auch, dass die Staatsanwaltschaft richig gehandelt hat. Das ist in meinen Augen klar Notwehr. Was soll man denn machen, wenn ein Kollege bedroht wird. Das ist eine natürliche Reaktion. Was ich aber nicht verstehe, dass der Beamte mehrere Schüsse abgegeben hat. Ich glaube, wenn ein Schuss trifft, ist der Angreifer schon "lahmgelegt". Anderseits war er wahrscheinlich so in Panik, dass er nicht mehr aufhörte. Völlig gerechtfertigter Freispruch!

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» valentin » Beiträge: 513 » Talkpoints: 0,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Der Polizist hat richtig gehandelt, weil was hätte er anderes tun sollen? Das es mehrere Schüsse waren, gut darüber kann man spekulieren, vielleicht waren es zwei schüsse die er abgegeben hat, vielleicht aber auch das ganze Magazin.

Was ich nicht glaube ist das der Polizist mit Tötungsabsicht geschossen hat, vielleicht war die erste Kugel in die Schulter oder die Hüfte und erst die zweite in den Oberkörper oder in eine andere kritische Stelle. Was man auch dabei sehen sollte ist die Zeit zwischen erkennen der Gefahr und der Abgabe des ersten Schusses, mag sein das es 10 sekunden waren oder vielleicht auch nur ein Bruchteil von dessen.

Auf jedenfall kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen:, Ihre Dienstwaffen tragen sie nicht umsonst.

» RavenThunder » Beiträge: 1315 » Talkpoints: 11,03 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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