DHL Paket verschwunden - wer zahlt den Schaden?
Ich habe bei Amazon etwas bestellt und schon sehnsüchtig auf das Paket gewartet. Als ich im Büro war konnte ich per Onlineverfolgung sehen, dass mein ersehntes Paket bei der Nachbarin gegenüber abgegeben wurde. Freudig ging ich nach Hause und klingelte bei der Nachbarin um mein Paket abzuholen. Leider war diese nicht zu Hause. Auch die nächsten zwei Tage war keiner zu erreichen so das ich ihr einen Zettel an die Tür gemacht habe mit der Bitte bei mir zu klingeln wenn sie zu Hause ist damit ich mein Paket bekomme.
Am Abend klingelte nun die besagte Nachbarin um mir mitzuteilen das sie kein Paket entgegengenommen hat, aber im Haus jemand wohnt der einen ähnlichen Namen hat. Es wohnen zwei vietnamesische Familien bei uns im Haus deren Namen meiner Meinung nach weder gleich klingen noch gleich geschrieben werden, aber egal. Ich machte mich auf den Weg zur nächsten Nachbarin um mal wieder enttäuscht zu werden. Dort war sogar die Klingel abgestellt und auf mein Klopfen reagierte auch niemand. Nun brachte ich meinen Zettel an diese Tür an und der hängt dort seit zwei Tagen und ich habe mein Paket immer noch nicht.
Nun ist es so, dass ich ein technisches Zubehörteil bestellt habe das eventuell gar nicht kompatibel ist mit meinen Geräten. Die Umtauschfrist ist ja gewöhnlich zwei Wochen nach Erhalt der Ware. Jetzt liegt mein Paket aber schon seit einer Woche irgendwo rum und keiner kann mir sagen wo. Auf Nachfrage bei DHL hieß es ich könnte einen Nachforschungsauftrag stellen und das würde ca. 2 Wochen dauern bis ich eine Antwort bekomme.
Was soll ich nun tun? Und wer zahlt mir das Zubehörteil wenn ich es nicht zurück geben kann weil die Umtauschfrist vorbei ist?
Also um den Nachforschungsauftrag kommst du wahrscheinlich erstmal nicht herum. Die Frage ist halt, wer von deinen Nachbarn das Paket angenommen hat. Wenn das Paket weg ist, dann wird die DHL den Schaden ersetzen, weil ein Paket dort ja versichert ist. War es nur ein Päkchen, hast du schlechte Karten.
Ist es nicht so, dass der Nachforschungsauftrag nur vom Versender des Paketes gestellt werden kann? Dann wäre die einzige logische Vorgehensweise, den Absender über den Verlust des Paketes in Kenntnis zu setzen.
Außerdem ist dann vom Absender gleich eine Ersatzlieferung zu veranlassen. Im Übrigen würde ich eine Verfügung auf das Paket schreiben lassen, dass es nicht irgendwo anders abgegeben werden soll, sondern ausschließlich an den Empfänger. Wenn man dann nicht da ist, muss man es eben von einer Postfiliale abholen. So kommt es aber wenigstens nicht weg.
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