Sollte man das Einklagen in Studiengänge verhindern?
In einem anderen Thread schrieb ich ja vom Beispiel der Universität in Hamburg, dass dort massenweise Studenten sich in die Studiengänge einklagen nachdem sie eine Absage bekommen haben. Die Studenten argumentieren vor Gericht dann in der Regel so, dass eine Absage auf Grund von begrenzter Studienplätze ein Eingriff in ihre Grundrechte sei, sodass sie dann letztendlich auch vom Gericht zugelassen werden.
Dies hatte dann zur Folge, dass im WS 11/12 etwa 1000 zusätzliche Bewerber durch die Richter zum Studium in Hamburg zugelassen wurden. Ein Jahr später waren es 2000 zusätzliche Studenten, also doppelt so viele.
Ich persönlich finde das schon ziemlich krass und stelle mir das gerade problematisch für die Universität vor. Ich meine, wenn die Kapazitäten voll sind, dann sind sie auch voll. Es sollte doch logisch sein, dass ansonsten die Lehre darunter leidet, wenn man die Unis soweit vollstopft, dass sie aus allen Nähten platzen und die Dozenten auf die Studenten nicht wirklich eingehen können.
Mir ist klar, dass die ersten beiden Semester sowieso dazu genutzt werden um die meisten eben auszuselektieren und sehr viele in diesem Zeitraum auch das Studium abbrechen oder den Studiengang wechseln. Das war in meinem Studiengang auch nicht anders und das ist einfach normal. Daher halte ich es für möglich, dass sich die Studentenanzahl nach 1-2 Semestern eh "normalisiert".
Was denkt ihr darüber? Sollte man das Einklagen in Studiengänge eurer Meinung nach verhindern bzw. verbieten? Oder findet ihr das in Ordnung? Welche Folgen hat es eurer Meinung nach für die Lehre, wenn die Unis so überfüllt sind?
Meiner Meinung nach müsste man gleich die Möglichkeit geben, dass mehr Leute angenommen werden. Immerhin wird es dann eh nach einer Weile weniger und das gleicht sich dann wieder aus. Abgesehen davon finde ich es in Ordnung, dass man sein Recht einklagen kann und das man auch das Recht auf so einen Platz haben kann. Ich finde also, dass man nur mehr Plätze zur Verfügung stellen müsste, aber nicht das Einklagen verbieten sollte.
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