Tote bestehlen kein Diebstahl sondern Störung der Totenruhe
vom 11.03.2015, 14:23 Uhr
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Ich habe neulich im Fernsehen einen Bericht gesehen. Dort ging es um das Bestehlen von Toten. Wenn die Erben praktisch entschieden haben, dass die oder der Tote Schmuck und Wertsachen mit ins Grab nehmen und irgendjemand geht vor der Beerdigung hin und stiehlt das Ganze, der kann nicht für Diebstahl belangt werden, sondern nur wegen "Störung der Totenruhe", was eher ein Bagatelldelikt ist.
Stimmt es wirklich, dass man Tote im Prinzip nicht bestehlen kann und man wahrscheinlich nur eine Verwarnung bekommt, weil man die Totenruhe gestört hat? Wie findet ihr so ein Gesetz? Die Erklärung war, dass Tote kein Eigentum besitzen können laut Gesetz.
MissMarple hat geschrieben: Die Erklärung war, dass Tote kein Eigentum besitzen können laut Gesetz.
Diese Erklärung habe ich mir auch gleich gedacht. Ansonsten könnte man ja das Vererben einfach sein lassen, wenn man seine Nachkommen nicht mag. Dann stirbt man zwar trotzdem, aber niemand bekommt etwas, weil man trotzdem weiterhin der Eigentümer ist. Dann könnte es auch keine gesetzliche Erbfolge geben, die in Kraft tritt, wenn gar kein Testament vorliegt. Das wäre ein heilloses Chaos.
Daher macht das Gesetz extrem viel Sinn. Aber solche Gesetze haben eben oft auch solche Nebenwirkungen, die beim Erstellen des Gesetzes gar keine Aufmerksamkeit genossen. Man könnte dem höchstens Abhilfe schaffen, indem die Störung der Totenruhe höher bestraft wird, aber das wäre für viele andere Fälle dann wieder zu drastisch.
Allerdings zahlt ja auch jemand für das Grab. Und den Sarg hat auch jemand bezahlt. Man könnte auch meinen, dass derjenige der Besitzer von allem ist, was in dem Grab liegt. Demnach könnte aber derjenige, der dafür zahlt, einfach alles an sich nehmen, was andere ins Grab gelegt haben. Auch nicht schön.
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