Genießen Alleinerziehende irgendwelche Steuervorteile?

vom 12.04.2012, 19:29 Uhr

Ich war zwar auch schon alleinerziehend, aber das ist schon lange her. Außerdem habe ich in der Zeit auch "nur" Nebenjobs gehabt und keinen Vollzeitjob. Deswegen würde mich mal interessieren, wie es heutzutage ist. Wenn eine Frau oder ein Mann alleinerziehend ist, welche steuerlichen Vorteile hat dieses alleinerziehende Elternteil? Was ist anders, als wenn man nicht alleinerziehend ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Leider nur minimal. Wenn der Mann Unterhalt für die Kinder zahlt, ist der Steuervorteil zwischen Steuerklasse I und II minimal. Mich ärgert das kolossal. Wenn ein Mann eine Frau zu Hause hat, die nicht arbeitet, bekommt er Steuerklasse III. Ich mit meinen Kindern, die mir im Gegensatz zu der Frau des Verheirateten nicht den Haushalt machen, bekomme diese Steuerklasse nicht. Ich gelte als Einzelperson. Es gibt zwar Kindergeld, aber das sollte mit der Steuer nichts zu tun haben. Einer meiner Söhne bekommt auch keine Kindergeld mehr, weil er die Schule geschmissen hat. Man müsste ihn jetzt eigentlich wie eine Ehefrau zählen, weil ich ja auch Verpflichtungen ihm gegenüber habe, dies ist aber nicht so.

Was mich am meisten ärgert ist, dass die meisten Leute nicht wissen, dass die Alleinerziehenden eine ungünstige Steuerklasse haben, die meinen immer, dass man steuerlich bevorzugt ist, die glauben einem nicht, dass Lohnsteuerklasse II fast wie I ist.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ihre Ausführungen zu diesen steuerlich sehr komplexen und komplizierten Thema sind leider nicht ganz richtig, anlupa.

Die Steuerklasse II ist keinesfalls "fast wie die I". Der große Unterschied zwischen den Beiden Steuerklassen besteht darin, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird und somit erheblich weniger Steuern anfallen. Denn der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt derzeit immerhin 1.308€! Dieser wird von der Summe der Einkünfte abgezogen, dass kann schonmal eine steuerliche Auswirkung von 400-600€ mit sich bringen.

Auch das Kindergeld hat sehr wohl etwas mit der Steuer zu tun. Es wird nämlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Jahresausgleich) eine Günstigerprüfung durchgeführt, ob die Auszahlung des Kindergeldes oder eine Gewährung des Kinderfreibetrages günstiger ist. Wenn Ihr Sohn die Schule geschmissen hat bekommen Sie doch trotzdem Kindergeld sobald er als arbeitssuchend gemeldet ist. Das sogar bis zum 23. Lebensjahr.

Eine Unterhaltszahlung Ihres Mannes für die Kinder hat steuerlich gesehen absolut keine Relevanz. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei steuerliche Nachteile.

» Finvw » Beiträge: 9 » Talkpoints: 6,11 »



Ich finde schon das Steuerklasse II fast wie I ist. Bsp.: Brutto 2400€, Land NRW, Kinder 0,5, ohne Kirchensteuer berechnet - StK 1 Netto ca. 1600€, StK 2 Netto ca. 1630€ und zur Vollständigkeit StK 3 Netto 1820€. Macht +30€ Vorteil von Steuerklasse II zur I, macht 360€ im Jahr, das reicht noch nicht mal für die letzte Klassenfahrt. :( Bei Steuerklasse 3 sieht das wohl etwas anders aus, warum auch immer?

» Andi67 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,40 »



Warum das bei der Steuerklasse III anders aussieht? Ganz einfach weil dann der Partner die Steuerklasse IV bekommt. Da sieht die Rechnung ganz einfach aus. Alles Freibeträge stehen dem Partner mit der Steuerklasse III zu Verfügung. Derjenige, der die Steuerklasse IV hat, muss sein gesamtes Einkommen versteuern. Da zieht das Finanzamt die Steuern bereits ab dem ersten verdienten Euro ab.

Die Steuerklassen III/IV haben nichts damit zu tun, ob irgendwelche Kinder vorhanden sind. Für Kinder bekommt ein Ehepaar auch nicht mehr Steuervorteile als andere. Und weniger Steuern bezahlt man auch nicht. Der Haken ist einfach der, dass bei sehr unterschiedlichen Einkommen in der Steuerklasse V die Abzüge jeden Monat zu hoch sind.

Die Endabrechnung kommt am Jahresende. Und dann würden Ehepaare mit ziemlich gleichem Einkommen eine riesige Rückzahlung bekommen, weil einer viel zu viel bezahlt hat. Das verhindert die Kombination der Steuerklassen III und IV. Man gibt dem Finanzamt lediglich kein zinsloses Darlehen. Allerdings nimmt der Part mit dem geringeren Einkommen mit der Steuerklasse IV auch erheblich geringere Bezüge beim Arbeitslosengeld 1 oder beim Krankengeld in Kauf.

Im gesamten Fallen für das gleiche Einkommen am Ende auch die gleichen Steuern an. Es ist einfach nur eine Frage, wann man die bezahlt. Ob eine Ehepartner 3.500 Euro verdient und der andere nur 1.500 Euro oder jeder 2.500 Euro macht am Ende in der Steuerlast für das Paar keinen Unterschied. Es macht allerdings je nach Steuerklasse einen Unterschied, wie viel jeden Monat netto ausbezahlt wird und wie viel später über die Steuerklärung kommt.

» cooper75 » Beiträge: 13340 » Talkpoints: 501,48 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ok, es ging ja eigentlich um Steuervorteile von Alleinerziehenden. Ich denke wenn wir einen Steuervorteil von 400€/Jahr annehmen liegen wir nicht schlecht. Das würde ein Bruttogehalt von rund 2500€ im Monat voraussetzen. In dieser Situation einen Arbeitgeber zu finden der einen einstellt und dann diese Gehalt zu erreichen ist zumindest hier in NRW recht schwierig.

Ob dann 400€ im Jahr viel Steuervorteil sind muss jeder selbst einschätzen, ich denk mal wer selbst nicht in der Situation war/ist kann das gar nicht. Fakt ist, es gibt Steuervorteile. Ob das der Situation gerecht wird ist die andere Frage.

» Andi67 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,40 »


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