Voraussetzung zu einem Künstlernamen
Welche Voraussetzung bedarf es eigentlich einen Künstlernamen anzunehmen und diesen auch offiziell zu benutzen? Es gibt so viele Leute, die auch in ihrem Ausweis den Künstlernamen führen, den sie sich ausgesucht haben. Heute Morgen habe ich bei Sat 1 gehört, dass Arthur Abraham eigentlich ganz anders heißt und es ein Künstlername ist. Um diesen durchzubekommen musste er bei den Behörden ein Bild malen um seine künstlerischen Fähigkeiten in Beweis zu stellen. Er malte den Berg Ararat und ihm wurde dann bescheinigt, dass er einen Künstlernamen tragen darf.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man so einfach einen Künstlernamen bekommen kann, der auch eingetragen ist. Arthur Abraham hat angeblich nun auch in seinem Ausweis den Namen stehen und benutzt den anderen "richtigen" Namen nicht mehr und er kann auch seinen Namen als Ehenamen weitergeben.
Wie kann man zu einem Künstlernamen kommen, den man auch wirklich offiziell tragen kann. Ist es wirklich so einfach, wie Arthur Abraham im Fernsehen beschrieben hat? Wann wird denn ein Künstlername auch wirklich anerkannt? Ist ein Sportler dann in dem Sinne kein Künstler, weil er noch ein Bild malen musste? Wer zählt denn als Künstler und wie funktioniert das mit dem Künstlernamen?
Vor einigen Jahren gab es mal einen Profifußballer, der einen Künstlernamen haben wollte und letztendlich auch führen durfte.
So wie ich mich erinnern kann, hieß es damals, dass dieser Fußballspieler tatsächlich ein oder mehrere Bilder/Gemälde selbst gemalt hat und diese Bilder von jemandem auch gekauft wurde und damit fest stand, dass er ein "Künstler"
ist.
Wie einfach oder schwer der Weg zu einem tragbaren Künstlernamen ist, das hängt von der jeweiligen Flexibilität des zuständigen Einwohnermeldeamtes ab. Damit ein Künstlername auch im Alltag geführt werden darf, er im Ausweis steht und man mit dem Namen (bis auf Grundstücksgeschäfte) auch Verträge unterschrieben werden dürfen, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden:
Zuerst muss der Künstlername eindeutig sein und darf nicht zu Verwechselungen führen. Petra Meier oder Günther Schmidt funktionieren wunderbar als Pseudonyme oder eben Künstlernamen für Journalisten. Aber sie sind eben nicht eindeutig. Es gibt andere Menschen, die auch diesen Namen tragen. Daher werden solche Künstlernamen nicht eintragungsfähig, auch wenn man die anderen Voraussetzungen erfüllt.
Die zweite Voraussetzung ist, dass der Antragsteller unter diesem Namen überregional bekannt ist. Wie man diese Nachweise erbringt, das ist nicht vorgeschrieben. Abrechnungen über die Künstlersozialkasse unter diesem Namen, Nennungen in Katalogen, Veranstaltungszeitschriften, Flyer, Anzeigen, ein Facebook-Account, alles ist möglich. Was die einzelnen Ämter dann akzeptieren, liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.
Generell kann der Antrag einfach bei der Beantragung eines neuen Personlausweises oder Reisepasses gestellt werden. Die Formulare sehen seit 2010 wieder diese Möglichkeit vor.
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