Gründe, die das Zurückbekommen der Kaution verhindern
A zieht nun nächste Woche in der Wohnung von B ein und muss deshalb seine Wohnung, die er gekündigt hat, besenrein hinterlassen und alle Wände weiß malen, die vorher bunt waren. Außerdem muss A alles komplett ausräumen, also auch die Küche, die aber der Vormieter so hinterlassen hat, also A im Prinzip genau so übernommen hat, wie sie jetzt da steht.
So weit so gut. Durch den Abriss der Küche sieht nun aber die ganze Wand sehr schlimm aus. Die Küche war vom Vormieter C sehr schlampig eingebaut worden und es wurde noch schlampiger gearbeitet. Nun frage ich mich die ganze Zeit, was wohl der Vermieter D bei der Wohnungsübergabe sagen wird.
Da A sonst auch jedes Loch zuspachteln musste, wenn er eines gebohrt hatte, macht sich B etwas Sorgen, dass A nun die Löcher, die durch das Herausreißen der Küche entstanden sind, auch zahlen muss. Denn A traut sich eben nicht, da noch etwas zu machen, weil da überall noch die Kabel der Küche, die C damals eingebaut hat, herausstehen.
Nun stellt sich bei diesem Fall die Frage: Ist das Hinterlassen so einer Wand ein Grund, die Kaution nicht zurückzubekommen? Was sind noch Gründe, dass A nicht die ganze oder gar keine Kaution zurück bekommt? Was macht A, wenn der Vermieter D grundlos oder aus vermeintlichen Gründen, die sich nachher als keine wirklichen oder gesetzlichen Gründe heraus stellen, die Kaution einbehält?
Erstmal hat der Vermieter 6 Monate Zeit die Kaution zurückzubehalten und dann erst auszuzahlen. Er kann die Kaution einbehalten, wenn die Nebenkostenabrechnung so hoch wie die Kaution war oder kann diese teilweise einhalten für die Nebenkosten-Endabrechnung.
Weiterhin kann er natürlich auch eine Firma beauftragen, die die ganzen Löcher zuspachtelt und dann auch das Geld einhalten. A ist nämlich schon verpflichtet die Löcher zu zumachen. Sonst kommt der nächste mit anderen Küchenmöbeln, die einen anderen Lochabstand brauchen und irgendwann ist die Wand ein Sieb.
Wenn in der Wohnung etwas bei der Übergabe nicht richtig war, also etwas kaputt war, die Türen usw. und A die Sachen nicht noch richtet, kann auch dafür die Kaution einbehalten werden. Wenn A die Kaution aber nicht zurück bekommt und er alles zufriedenstellend bei der Übergabe übergeben hat, dann kann er zum Mieterbund gehen, der sich darum kümmert oder er kann einen Anwalt einschalten.
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