Steuerhinterziehung aufgeflogen - jetzt richtig verhalten

vom 01.03.2008, 14:52 Uhr

Eigentlich denke ich mir: selbst Schuld, wer Steuern hinterzieht. Ist halt nicht erlaubt und wer sich kriminell betätigt, muss die Konsequenzen tragen.
Wenn der Steuerfahnder mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, ist meistens Panik angesagt - noch schnell ein paar Belege vernichten und auf stur stellen - keine so guten Ideen.

Allerdings hat der potentielle Steuerhinterzieher bei einer Durchsuchung klar umrissene Rechte, auf deren Einhaltung er auch bestehen sollte. Ebenso haben die Steuerfahnder Pflichten - wie zum Beispiel auf Verlangen Dienstausweis und Durchsuchungsbeschluss vorzuzeigen.

Wie genau man sich bei einer Steuerfahndung richtig verhält und somit möglichst große Schadensbegrenzung erreichen kann, erfahrt ihr im folgenden Ratgeber:

Steuerhinterziehung - Wenn der Fahnder klingelt

» helene32 » Beiträge: 703 » Talkpoints: -0,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Da ja momentan überall in den Medien das Thema breit getreten wird:

Wichtig zu wissen ist auch, dass es eine Art Amnestie für Steuerhinterzieher gibt. Das gibt es im Deutschen Strafrecht nur im Steuerrecht!

Solange die Staatsanwaltschaft noch nciht ermittelt, darf man sich beim Finanzamt melden und den Steuerbetrug selbst anzeigen. Dann muss man nur die hinterzogenen Steuern nachzahlen ohne Strafe 0oder Sondergebühren.

Das geht natürlich nur einmal...

» Snoopy84 » Beiträge: 9 » Talkpoints: 2,61 »


Aber so schnell stehen die beim normalen Bürger auch nicht vor der Tür. Da kommt erstmal ein Schreiben wo man zur Nachzahlung aufgefordert wird. Wir hatten das vor ein paar Jahren bei meinem Schwiegervater. Der Arbeitgeber hatte die Abfindung nicht auf der Steuerkarte vermerkt und damit hatten wir auch diese versehentlich nicht angegeben. Als das Finanzamt das bemerkt hat (3 oder 4 Jahre später), kam nur ein neuer Steuerbescheid, wo dieses Geld dann mit eingerechnet war.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Es kommt auch auf den Fall an, ganz klar - wenn es sich um sowas handelt wo man von Schlamperei in der Buchhaltung ausgehen kann wird nur ein Bescheid geschickt oder kleineren "Tricks".

Sollte jedoch der Verdacht bestehen das vorsätzlich und in großem Stil Steuern hinterzogen wurden stehen meist gleich die Fahnder vor der Tür - denn hier ist die Gefahr groß, dass Daten oder Akten vernichtet werden wenn erst so ein "warnender" Bescheid kommt. Dann gibt`s sozusagen eine Beweissicherung zur Steuerprüfung vor Ort.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^