Als Beschuldigter immer vor Gericht aussagen? Wann nicht?
Ich frage mich, ob man wirklich immer Stellung dazu nehmen muss, wofür man angezeigt wurde oder vor Gericht steht. Sagen wir mal der Angeklagte entscheidet sich nichts zu sagen. Was für einen Eindruck würde er da auf euch machen? Ist das nicht auch Hohn am Opfer, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind? Wann sollte man das vielleicht auch nicht machen eurer Meinung nach?
Als Beschuldigter oder Angeklagter musst du niemals vor Gericht aussagen und deine Nichtaussage darf auch nicht gegen dich verwendet werden oder darf nicht in das Urteil einfließen. Aber wenn du eine Aussage machst, dann kann das strafmildernd sein, je nachdem, was du gemacht hast und was du ausgesagt hast.
Was es auf einen Außenstehenden für einen Eindruck macht ist irrelevant. Die Richter müssen das neutral sehen und dürfen sich von einer Nichtaussage nicht beeinflussen lassen.
Wie Diamante schon geschrieben hat, muss man als Beschuldigter in einem Prozess keine Aussagen machen und ich kann mir auch keinen Fall denken, bei dem eine Aussage ohne anwaltliches Anraten zum Vorteil für einen Angeklagten ausgegangen wäre. Es ist - will man die eigenen Interessen wahren - immer besser, sich zur Sache einfach nicht zu äußern. Alles, was beweisbar ist, wird sowieso gegen einen vorgebracht. Hier wird man sich keinen Gefallen tun, die Beweise wegdiskutieren zu wollen.
Das ein Schweigen für die Opfer und deren Vertreter unschön ist, ist nachvollziehbar. Sicher wäre man mit einem einfachen, vollumfänglichen Geständnis besser bedient. Aber hier wird jeder Angeklagte sich selbst näher sein, als den Vertretern des Opfers und eben hoffen, auf Grund mangelnder Beweise oder auf Grund von bestehenden Zweifeln an der Täterschaft im besten Fall frei gesprochen zu werden oder milde davon zu kommen.
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