Erst Hund, dann dreimal Halter ins Gesicht schlagen, warum?
vom 02.07.2014, 19:02 Uhr
Cologneboy2009 hat geschrieben:Dennoch sieht das Gesetz es nicht vor, dass man sich angemessen wehren kann
Der Gesetzgeber sieht vor, sich verhältnismäßig wehren zu dürfen! Wenn der Angreifer schon nicht mehr angreift, dann würde man bei einer Fortsetzung der "Gegenwehr" ja selbst zum Angreifer. Ich finde - offenbar anders als du - es gut, dass die Selbstjustiz durch den Rechtsstaat verhindert wird und unter Strafe steht.
Cologneboy2009 hat geschrieben:Aber natürlich würde ich nicht dastehen und die Schläge einstecken.
Würde ich auch nicht und das sieht aber auch der Gesetzgeber nicht vor! Selbstverständlich hat jeder das Recht, sich zu verteidigen! Aber was darüber hinausgeht, ist einfach schwierig. Es hätte dann ja auch nichts mehr mit verteidigen zu tun.
Cologneboy2009 hat geschrieben:Und natürlich geht es vor allem darum, den Hund zu schützen, das ist selbstverständlich.
Sehe ich genauso. So eine Person würde ich wohl, wenn möglich, natürlich auch erst einmal wegschubsen. Ohne dabei wirklich an mögliche Folgen zu denken - ich bin mir sicher, dass das als Affekthandlung gelten würde und auch bei einer schwerwiegenden Verletzung des Täters vor Gericht entsprechend berücksichtigt werden würde.
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