Verwaltungskosten höher als das eigentlich Bußgeld
Ich habe letztens einen Bußgeldbescheid bekommen, da ich mich nicht ordnungsgemäß im Straßenverkehr verhalten habe. Was mich etwas stutzig macht, ist das ich über dreißig Euro Verwaltungskosten zahlen soll. Wenn man direkt beim anhalten bezahlen muss, dann fällt das Weg, ich bin aber dieses mal gar nicht gefragt worden, und das finde ich wirklich sehr teuer.
Am Ende war es fast mehr als die eigentliche Strafe. Ich meine, dann müsse das auch im Bußgeldkatalog mit aufgeführt werden, und nicht als Überraschungseffekt. Zumal ich das gleiche schon mal hatte, komplett ohne Verwaltungsgebühr. Wie kann das sein?
Die Gebühren bei einem Bußgeldbescheid sind gesetzlich festgeschrieben und kann man hier im §107 Ordnungswidrigkeitsgesetz unter Gebühren und Auslagen nachlesen
klick. Wenn ich das richtig lese, sind die Gebühren mindestens 25 Euro hoch.
Wenn man angehalten wird ist es schon seit Jahren nicht mehr statthaft, dass die Polizei das Ordnungsgeld sofort kassieren darf. Das ist, damit "falsche Polizisten" sich nicht bereichern können. Wenn du angehalten wirst und die Polizei direkt kassieren will, solltest du stutzig werden.
Das finde ich auch schon eher ungewöhnlich und so eine Verwaltungsgebühr für Strafen unter 40 Euro kommt nur zustande, wenn der geforderte Betrag nicht gleich nach der ersten Aufforderung bezahlt wurde oder Widerspruch eingelegt wurde.
Um ein Beispiel zu nehmen: fährst du innerhalb der Ortschaft 20 Km/h zu schnell, so wirst du aufgefordert, ein Verwarnungsgeld von 35 Euro zu bezahlen. Mehr wird nicht folgen! Bist du hingegen mit 21 Km/h gemessen worden, ändert sich die Lage und du musst ein Bußgeld von 80 Euro bezahlen. Und hier kommt dann zusätzlich die Gebühren von ca. 25-30 Euro hinzu. Und diese Gebühr ist nun wirklich deutlich unter dem Betrag der das Bußgeld ausmacht.
@Diamante: Was das bezahlen an Ort und Stelle angeht, ist es sehr wohl auch heute noch so, dass es Geschwindigkeitsmessungen bzw. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mit "Sofortkasse" gibt. Hier hat man eben die Möglichkeit, die Verwarnung gleich zu bezahlen oder man lässt sich einen Zahlschein mitgeben oder aber wird dann letztlich angeschrieben.
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