Bank: Antrag auf Freistellung
Meine Tante ist gestorben und hat mir ein bisschen Geld hinterlassen, das möchte ich auf der Bank gut anlegen. Der Berater dort meinte ich sollte einen Antrag auf Freistellung von der Steuer auf die Zinsen stellen damit mir da nichts abgezogen wird. Nun wollte ich mal wissen was ich da machen kann, ich habe davon keine Ahnung weil ich bisher nie was zum sparen hatte.
Was ist das für ein Antrag auf Freistellung und wie hoch kann die Freistellung denn sein? Könnt ihr mir sagen wo ich mich da informieren kann?
Wenn du Alleinstehend bist hast du 801,-- Euro Freibetrag, Verheiratete haben 1.602,-- Euro Freibetrag. Mit Freibetrag sind deine Zinsen gemeint und nicht das Guthaben. Wenn du z.B. 100,-- Euro Zinsen bekommen hast, dann hast du noch einen restlichen Freibetrag als Alleinstehender von 701,-- Euro (da muß die Bank noch keine Abgeltungssteuer und Kirchensteuer einbehalten).
Du kannst den Freistellungsauftrag (Formular bekommst du von der Bank) entweder bei einer Bank in voller Höhe stellen oder auch auf mehrere Banken verteilen, wenn du bei unterschiedlichen Banken Konten hast, wo du Zinsen bekommst. Die Freistellungsaufträge dürfen aber zusammen den Höchstbetrag nicht überschreiten.
Falls deine Zinsen höher sind als der Betrag, den du freigestellt hast, wird die Bank von deinen Zinsen die Abgeltungssteuer (25 %), zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und evtl. Kirchensteuer (8 - 9 % der Abgeltungssteuer) abziehen und dir nur den Differenzbetrag auszahlen. In so einem Fall hast du dann nur noch die Möglichkeit über die Einkommenssteuererklärung diese Beträge geltend zu machen. Du bekommst aber nur eine Erstattung wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer. Im anderen Fall führen Zinsen zur Erhöhung deines Einkommens und werden ggf. noch mal nachversteuert.
Die Bank wird dich da sicher auch informieren. Bis zu einem Betrag von 801 Euro bei Ledigen oder 1.602 Euro bei Verheirateten kann man so viele Freistellungsaufträge ausstellen, wie man will. Ansonsten werden die Kapitaleinkünfte pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuert. Damit ist die Einkommensteuer abgegolten. Sollte der persönliche Steuersatz niedriger sein, kann die zuviel gezahlte Steuer mit Hilfe einer Einkommensteuererklärung wieder erstattet werden.
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