Welche Geltungsdauer haben Vollmachten?
Frau A hat von ihrer Mutter eine Vollmacht bekommen, dass sie alle Bankgeschäfte, die sie tätigen muss auch machen kann. Das ist nun schon länger her und es steht zwar ein Datum drauf, wann die Vollmacht ausgestellt wurde, aber nicht, wie lange sie gilt.
Nun fragt Frau A sich, ob diese Vollmacht wohl so lange gilt, bis ihre Mutter stirbt oder ob sie doch eine gewisse Geltungsdauer hat. Was wäre, wenn Frau A die Vollmacht behält auch wenn die Mutter diese Vollmacht mit einem anderen Schreiben aufhebt? Gilt so eine Vollmacht immer, wenn kein Datum drauf steht, in welchem Zeitraum sie gelten soll?
Nach den Paragrafen
168 und
170 des Bürgerlichen Gesetzbuchesist eine Vollmacht so lange gültig, wie das Rechtsgeschäft andauert oder bis sie auf die gleiche Weise widerrufen wird. Demnach würde die Vollmacht, die die Mutter von Frau A. ausgestellt hat, wirklich bis zu ihrem Lebensende gelten.
Sollte die Mutter von Frau A. die Vollmacht widerrufen und Frau A. würde aber die Bank davon nicht in Kenntnis setzen, würde sie eine Straftat begehen. Man sollte es also genauestens überprüfen, wenn man sich nicht selber mit der Bank in Kontakt gesetzt hat, ob die Bevollmächtigte weiterhin auf das Konto zugreift.
Ich finde die Sache ganz schön heikel. Der Straftat muss man ja auch erst mal auf die Schliche kommen. Ich denke, bei vielen älteren Leuten ist da schon einiges passiert. Es wäre sinnvoll, die Vollmacht zeitlich zu begrenzen und dann gegebenenfalls immer wieder zu erneuern.
Wenn die Vollmacht nicht gleich befristet wurde, dann gilt sie eben bis zum Tod der Mutter. Früher endet sie nur durch einen Widerruf der Mutter. Das kann man mit Lastschriftverfahren vergleichen. Damit gibst du einem Unternehmen, wie zum Beispiel einer Versicherung, auch eine unbegrenzte Vollmacht die Beiträge von deinem Konto abzubuchen. Widerrufst du diese Vollmacht, dann darf die Versicherung das nicht mehr. Bucht sie weiterhin ab, dann kannst du juristisch gegen sie vorgehen.
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