Bestellte Ware hat lange Lieferzeit - Rabatt automatisch?

vom 01.03.2014, 15:51 Uhr

Ich habe Euch von der bestellten Brille erzählt. Diese habe ich heute nach 42 Tagen abholen können. Der sehr freundlichen Verkäuferin war alles sehr peinlich und sie hat mir auf den Kaufpreis 60 Euro nachgelassen, als ich die Wartezeit angesprochen hatte. :P

Ist das automatisch so üblich, wenn eine bestellte Ware mehr als 5 Wochen bis zur Auslieferung braucht, dass man einen Rabatt bekommt? Bekommt man diesen immer automatisch oder müsste man den gegebenenfalls einfordern? Gibt es auch einen Rechtsanspruch auf einen Preisnachlass oder ist dieser Rabatt reine Kulanz seitens des Unternehmens?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Der Rabatt ist reine Kulanz. Einen Anspruch darauf hast du also nicht. Wird jedoch die Lieferfrist nicht eingehalten kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (nach Ablauf einer gestellten Nachfrist). Etwaige geleistete Zahlungen erhältst du dann zurück. Des weiteren hast du unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Brille bei einem anderen Optiker sofort verfügbar gewesen wäre. Wäre die Brille bei diesem Optiker teurer gewesen, so müsste der andere dir die Differenz erstatten.

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» Smoon » Beiträge: 440 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich denke nicht, dass man auf einen Rabatt bestehen kann. Es ist eine Sache der Kulanz, wenn man einen Rabatt gewährt. Natürlich ist es für den Kunden ärgerlich, wenn man warten muss, aber es ist eben so. Man kann da gar nichts fordern. Wenn man es aber anspricht, zeigt man ja, das man sich darüber geärgert hat und gegebenenfalls nicht mehr Kunde sein möchte und da werden die sicherlich einen Rabatt geben, ganz einfach deswegen weil sie keinen Kunden verlieren wollen.

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» Ramones » Beiträge: 47758 » Talkpoints: 8,52 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wie viele hier bereits geschrieben haben, war der Preisnachlass auf deine zu lange Lieferung reine Kulanz des Händlers. Denn im normal Fall hättest du keine Kulanz bekommen und hättest den vollen Kaufpreis bezahlen müssen.

Also hattest du an den Tag, wo die Brille ankam, riesen Glück gehabt und der Preisnachlass war schon ein sehr gutes Entgegenkommen des Händlers. Was man alternativ noch machen könne, wenn der Händler sich nicht an das gehalten hat, was er angegeben hat, ist nämlich vom Kauf zurücktreten.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dann habe ich wirklich Glück gehabt. Das war auch kein kleiner Nachlass. Ich dachte, sie will mir vielleicht 10 Euro nachlassen. Die Wartezeit war schon sehr lange und das wäre sicher ein gerechtfertigter Grund für den Rücktritt vom Vertrag gewesen. So ein Rücktritt wäre dem Unternehmen aber noch teurer gekommen, denn so eine fertige Brille kann man niemandem mehr verkaufen!

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


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