Hörgeräte - wieviel zahlt die gesetzliche KK dazu?

vom 02.10.2012, 13:33 Uhr

Ich weiß nicht, ob es Unterschiede zu den gesetzlichen Krankenkassen gibt, was die Zuzahlung bei Hörgeräten angeht. Eine ältere Bekannte von mir braucht ein Hörgerät und sie ist gesetzlich krankenversichert. Wie viel zahlt so eine gesetzliche Krankenkasse in der Regel bei einem Hörgerät dazu oder muss man ein Hörgerät heutzutage komplett alleine zahlen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da sollte sie bei der Krankenkasse selbst nachfragen. Ich denke, es wird ein bestimmter Prozentsatz übernommen. In meinem mir bekannten Fall musste derjenige um die 500,- Euro selbst dazu bezahlen.

» Bloggermanu » Beiträge: 8 » Talkpoints: 1,71 »


Wenn die Krankenkasse etwas zusteuern soll, dann muss auf dem besser hörendem Ohr mindestens 30 Dezibel Hörverlust vorhanden sein. Darüber hinaus muss das Gerät vom Arzt verschrieben werden, damit dann ein Zuschuss von der Krankenkasse geleistet wird. Wenn ein Hörgerät zwischen 500 und 2.000 Euro kostet, wird die Krankenkasse rund 400 Euro zahlen, egal wie teuer das Gerät ist.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich habe ein Hörgerät, bei dem mir die Krankenkasse auch etwas dazu bezahlt hat, so dass ich es immerhin nicht komplett alleine bezahlen musste. Das Hörgerät, für das ich mich entschieden hatte, hat ungefähr 1300 Euro gekostet und die Krankenkasse hat so 500 Euro dafür bezahlt, den Rest musste ich selber bezahlen. Das ist aber zwischen den Krankenkassen etwas unterschiedlich und es kommt auch darauf an, welches Gerät sinnvoll und für die entsprechende Person geeignet ist.

Darum würde ich mich als erstes an einen guten Hörgeräteakustiker wenden, der einen Hörtest macht. Er wird dann auch schon passende Geräte empfehlen können, die die Betroffene dann mal ausprobieren kann, wie sie damit zurecht kommt. Gleichzeitig sollte aber auch ein Termin bei einem Ohrenarzt gemacht werden, damit der auch bestätigen kann, dass ein Hörgerät erforderlich ist. Erst dann kann eine Genehmigung bei der Krankenkasse beantragt werden.

Wenn ein Hörgerät also wirklich benötigt wird und ein Ohrenarzt dies auch bestätigt, wird die Krankenkasse immer einen Anteil zu dem Gerät bezahlen, zumindest ist mir nichts gegenteiliges bekannt. Leider sind diese Geräte zum Teil sehr teuer, so dass noch immer ein ziemlich großer Anteil vom Patienten zu bezahlen ist.

» Barbara Ann » Beiträge: 28946 » Talkpoints: 58,66 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Mittlerweile stimmen die oben genannten Zahlen nicht mehr. Aufgrund eines Gerichtsurteils wurden die maximalen Geldbeträge deutlich nach oben hin korrigiert. Dies bedeutet, dass nun die allermeisten Leute mit digitalen Geräten ohne Zuzahlung versorgt werden könnten. Wer sich genauer dafür interessiert, sollte noch mal googeln. Die genauen Beträge hängen unter anderem davon ab, wie stark das Gehör geschädigt ist und ob man ein oder zwei Geräte benötigt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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