Auf welche Angehörige sind Pflegeheimkosten umlegbar?

vom 16.12.2013, 14:06 Uhr

Mich würde mal interessieren, auf welche Angehörige Pflegeheimkosten umlegbar sind. Nehmen wir mal an, dass Person A keine Kinder hat und nicht verheiratet war oder ist. Person A hat aber noch zwei Geschwister. Nehmen wir mal an, dass diese Geschwister auch nicht mehr leben würden, müssten dann Neffen und Nichten für die Kosten aufkommen?

Nehmen wir mal weiter an, dass Person B ins Pflegeheim muss und Person B hat nur einen geschiedenen Mann und ihre Eltern. Müsste der geschiedene Mann eventuell für die Kosten aufkommen? Auf welche Angehörigen sind Pflegeheimkosten generell umlegbar und wo hört es auf?

Benutzeravatar

» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Genaue Auskunft kann da wohl nur ein Rechtsanwalt geben. Man hört zumindest immer nur davon das Kinder und Eltern in der Hinsicht finanziell füreinander einstehen müssen.

Fall A hielte ich für extrem unwahrscheinlich. Nichten und Neffen sind auf der Verwandschaftsskala ja schon weiter entfernt. Unter Umständen kennen sich Fall A und Nichte / Neffe gar nicht.

» mueller2 » Beiträge: 12 » Talkpoints: 1,62 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^