Nehmen Haftanstalten Rollstuhlfahrer und Behinderte auf?
Es gibt Fälle von leichter bis schwerer Behinderung und solche, die ständig auf Hilfe angewiesen sind. Wenn nun einer dieser eingeschränkten Menschen eine schlimme Straftat begeht und zu einem Gefängnisaufenthalt verurteilt wird, kommt der ins Gefängnis oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Was aber passiert, wenn der Verurteilte – ein Mörder, der mittlerweile querschnittsgelähmt wurde, ist? Oder es handelt sich um einen sonstigen Verbrecher, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist? Ist eine Justizvollzugsanstalt überhaupt in der Lage, solche behinderten Verbrecher aufzunehmen? Wenn jemand, der im Rollstuhl sitzt, laufende Betreuung benötigt, was dann? Wird dann zu seiner Hilfe noch jemand ihm zur Seite gestellt, falls das im Gefängnis überhaupt möglich sein sollte?
Die Kosten, die im Gefängnis entstehen, sind nicht gerade niedrig. Aber eine solche Behandlung würde den Rahmen wirklich sprengen. Was macht man mit solchen Verbrechern? Sollten sie eine leichte Straftat begangen haben, sieht man dann von einer Gefängnisstrafe ab oder betreut man sie den ganzen Tag und die Nacht im Gefängnis? Das Ritual würde ja schon früh morgens mit dem Waschen des Verbrechers anfangen, dann eventuell Brote schmieren und kleinschneiden oder sogar füttern. Mittagessen könnte erneut ein Problem werden und das Abendessen. Zwischenzeitlich fallen dann Toilettengänge an. Und abends dann wieder fertig machen zum Schlafen. Das nimmt viel Zeit in Anspruch. Auch nachts kommen dann noch weitere Toilettengänge hinzu.
Was macht man mit psychisch Kranken, die trotz ihrer geistigen Behinderung verurteilt wurden? Gibt es da eine besondere Abteilung im Gefängnis oder kommen sie in eine Psychiatrie und werden dort eingesperrt?
Auch Rollstuhlfahrer und Behinderte müssen ins Gefängnis, wenn sie eine entsprechende Straftat begangen haben. Es gibt den Begriff "haftempfindlich". Jemand im Rollstuhl ist haftempfindlicher, weil ein Gefängnis nun mal keine Behinderteneinrichtung ist. Das kann sich etwas strafmildernd auswirken.
Aber grundsätzlich haben Gefängnisse behindertengerechte Zellen. Diese ist mit einem Krankenbett ausgestattet. Das Bad ist gleich angeschlossen und dort ist die Dusche ebenerdig, es gibt Notfallknöpfe und solche Dinge. Nach dem Urteil wird ein Gutachten verfasst, was der Sträfling aufgrund seiner Behinderung wirklich für Dinge braucht und dementsprechend wird die Zelle etwas nachgerüstet.
Physiotherapeuten und andere Kräfte kommen von außerhalb. Wenn der Insasse nicht an der normalen Arbeit teilnehmen kann, tut er das halt nicht. Seine Wäsche wird von anderen Häftlingen gewaschen. Sollte der Insasse seine Haftfähigkeit in Maßen verlieren, gibt es Justizkrankenhäuser. Sollte er sie ganz verlieren, steht es nicht mehr zur Debatte. Haftunfähig ist haftunfähig. Dann könnte er in einer Reha-Einrichtung oder einer Psychiatrie untergebracht werden oder die Haft muss ausgesetzt werden.
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