Untermietsvertrag - Muss Vermieter mit unterschreiben?
X hat, nachdem er sich von seiner Frau getrennt hat eine viel zu große Wohnung. Er möchte diese Wohnung aber ungerne aufgeben und so hat er sich gedacht, dass er sich einen oder sogar zwei Untermieter in die Wohnung holt. Muss der Vermieter bei einer Untermiete bzw. bei einem Vertrag mit unterschreiben? Kann X eine mündliche Zusage des Vermieters dazu verwenden einen eigenständigen Untermietsvertrag aufzusetzen oder muss das der Vermieter machen? Wie muss X da vorgehen? Es ist ja im Prinzip eine WG, die X gründen will mit X als Hauptmieter.
Der Vermieter muss den Untermietvertrag nicht unterschreiben. Der Hauptmieter muss sich aber das Einverständnis des Vermieters holen, am besten schriftlich. Er muss dem Vermieter die Namen der Untermieter dabei angeben.
Der Vermieter muss die Einwilligung geben, wenn der Hauptmieter berechtigte Gründe für eine Untervermietung hat. Das können finanzielle Gründe sein, der Auszug der Kinder oder eine Betreuung, die nötig ist. Wenn die Wohnung durch die Untermieter nicht überbelegt ist oder es keine schwer wiegenden persönlichen Gründe der Vermieters gegen die Untermieter gibt, muss er zustimmen. Ansonsten kann man die Zustimmung einklagen.
Der Vermieter hat das Recht, einen Untermietzuschlag zu verlangen, der nach meiner Information bis zu 20 % der Miete (Kalt- oder Warmmiete weiß ich nicht mehr) betragen kann.
Ich kann dir auch sagen, dass der Vermieter den Untermietsvertrag nicht explizit unterschreiben muss. Im Vertrag steht jedoch in der Regel drin, dass bei einer Untermiete das Einverständnis vom Vermieter eingeholt werden muss. Dafür ist jedoch der Mieter zuständig und sollte das vorab mit seinem Vermieter klären. Nur dann darf er das Zimmer untervermieten und der Vertrag wird gültig.
In der Regel erklärt der Hauptmieter seinem Vermieter, warum er das Zimmer untervermietet. Bei Studentenwohnungen sind oft Auslandssemester oder Aufenthalte in anderen Ländern der Hauptgrund, für das Untervermieten von Zimmern. Der Vermieter muss den Vertrag zwischen Untermieter und Hauptmieter jedoch nicht unterschreiben.
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