Sichtschutzwände auf dem Balkon genehmigungspflichtig?
A wohnt in einem Haus mit sehr vielen Parteien und wenn sie morgens auf dem Balkon sitzt und frühstückt, kommt von allen Seiten her ein "Guten Morgen" und ihr wird am frühen Morgen schon ein Gespräch aufgedrängt. Sie ist aber ein wahrer Morgenmuffel und will ihre Ruhe haben. Kann man ohne Genehmigung des Vermieters dort Sichtschutzwände aufbauen, damit die Nachbarn sie in Ruhe lassen und ihr nicht die Bissen in den Mund zählen können? Kann ein Vermieter gegen Sichtschutzwände sein, wenn A sich belästigt fühlt?
Ohne Genehmigung des Vermieters darf A Sichtschutzwände höchstens in Höhe des Handlaufs anbringen. Das wird ihr aber nicht viel bringen, denn wenn ich dich richtig verstehe hat sie ihren Balkon im Erdgeschoss und vorbeigehende Leute können über das Geländer hinweg sehen. Alles was über die Geländerhöhe hinaus geht, muss sich A vom Vermieter genehmigen lassen. So ein Sichtschutz, wie auch Verglasungen oder Markisen, gehören zu baulichen Veränderungen, die der Genehmigung des Besitzers benötigen.
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