Was passiert wenn man die Zinsfreistellung versäumt?
vom 20.07.2013, 18:58 Uhr
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Wir besitzen derzeit zwei Tagesgeldkonten und haben aber dazu keinerlei Zinsfreistellung in Form eines Freibetrages beantragt. Ist das denn überhaupt zwingend notwendig? Bekommt man den Freibetrag nicht dann automatisch bei Jahreslohnsteuerausgleich berücksichtigt? Habt ihr denn immer und überall die Freibeträge gleich mit beantragt oder geht einem so oder so nichts verloren?
Du bekommst das Geld zwar wieder, aber erst bei der Einkommensteuererklärung. Es wird dir zuerst einmal abgezogen. Wenn du einen Freistellungsauftrag hast wird es dir nicht abgezogen. Bei der Einkommensteuererklärung vergisst man ja auch schon mal etwas anzugeben. Dann ist das Geld weg.
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