Wenn das Landestypische eklig schmeckt, liegenlassen?
vom 03.06.2013, 19:36 Uhr
Ich würde es nicht davon abhängig machen, ob die "eklig schmeckende Speise" landestypisch ist oder nicht. Wenn es einem wirklich nicht zusagt, dann soll man sich auch das Recht herausnehmen, die Sachen stehen zu lassen. Gezwungen werden, alles zu essen, sollte man jedenfalls nicht - das darf wie ich finde nur durch die Umstände passieren. Sofern man also dem echten Hungertod gegenüber steht, sollte auch was gegessen werden, das einem nicht schmeckt. Ansonsten darf man als wählerisch sein.
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